Gemeinderatsbeschlüsse 30.10.2023

14. November 2023

Konstituierung Gemeinderat

Der Gemeinderat hat die Ressorts für die Amtsdauer 2022-26 aufgrund der Ersatzwahl wie folgt verteilt:

Präsidium Maja Reding Vestner
1. Vize-Präsident Peter Meier
2. Vize-Präsident Beat Brandenberger
Hochbau, Planung, Umwelt (Hochbau) Beat Brandenberger
Finanzen, Steuern, Kultur (Finanzen)  Urs Müller
Liegenschaften, Sport, Sportanlagen
          und Schulhäuser (Liegenschaften)
Peter Meier
Werke, Forst, Verkehr (Werke) Silvia Itin
Gesellschaft, Alter, Jugend, Soziales,
          Integration (Gesellschaft)
Susanne Dreifaldt
Schule Walter Feuchter

 

Die weiteren Delegationen sowie die Zusammensetzung der unterstellten und der beratenden Kommissionen sind auf der Gemeindehomepage www.neftenbach.ch einsehbar.

 

Kauf Waldgrundstück

Die Eigentümer des Waldgrundstückes Kat.-Nr. 2170, Schindlenberg, Hünikon, beabsichtigen das Grundstück zu veräussern und haben es durch den Förster schätzen lassen. Anlässlich der Schätzung wurde über einen Erwerb durch die Gemeinde diskutiert. Zwischenzeitlich wurde in Zusammenarbeit mit dem Notariat und Grundbuchamt Wülflingen-Winterthur ein Kaufvertragsentwurf ausgearbeitet. Die Gegenpartei hat sich mit dem Entwurf einverstanden erklärt.

Der Kaufpreis für die Parzelle Kat.-Nr. 2170 mit einer Grösse von 21'447 m2 beträgt CHF 43'230.70 und entspricht der Waldwertschätzung durch den Förster. Der Kredit ausserhalb Budget sowie der Kaufvertrag wurden genehmigt, so dass die Eigentumsübertragung in den nächsten Tagen erfolgen kann.

 

Revision Gebührentarif

An der Gemeindeversammlung vom 29. November 2017 wurde die Gebührenverordnung erlassen, welche per 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Die Gebührenverordnung regelt die Grundsätze der Gebührenerhebung. Die geschuldeten Gebühren sind gemäss Art. 5 der Gebührenverordnung durch den Gemeinderat in einem Gebührentarif festzulegen. Am 15. Dezember 2017 wurde der Gebührentarif vom Gemeinderat erlassen. Per 1. Januar 2020 wurden einzelne Gebühren der gelebten Praxis und aufgrund des übergeordneten Rechtes angepasst.

In der Zwischenzeit hat das übergeordnete Recht in verschiedenen Gebieten z.B. bei den Einbürgerungen und bei der Lebensmittelkontrolle geändert. Zudem ergab sich in verschiedenen Bereichen ein Revisionsbedarf, so dass der ganze Gebührentarif überprüft wurde. Der revidierte Gebührentarif wurde vom Gemeinderat genehmigt und wird amtlich publiziert.

Änderungen

Die Baugebühren wurden bisher aufwendig und kompliziert berechnet. Zudem ist in den letzten Jahren der Aufwand für sämtliche Bauverfahren gestiegen. Die Baugebühren wurden deshalb komplett überarbeitet. Das Ziel ist es, die Berechnung zu vereinfachen, das Verursacherprinzip höher zu gewichten und die Gebühren dem höheren Aufwand entsprechend anzugleichen. Die neuen Gebührentarife wurden von der Baukommission genehmigt.

Das kantonale Bürgerrechtsgesetz ist per 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Dieses hat geänderte Bestimmungen zu den Einbürgerungsgebühren und macht Vorgaben für die Gemeinden. Diese wurden in den Gebührentarif übernommen.

Die Gemeinde bezieht die Mahlzeiten für den Mahlzeitendienst beim Alterszentrum im Geeren. Die Preiserhöhung vom Alterszentrum im Geeren wird an die Bezügerinnen und Bezüger weitergegeben.

Seit dem 1. Januar 2020 ist das kantonale Labor für den Vollzug des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände zuständig, soweit dieser dem Kanton übertragen ist. Die Gemeinden haben hier keine Aufgaben mehr. Die Gebühren können deshalb aus dem Gebührentarif gestrichen werden.

Bisher mussten nur Halterinnen und Halter von Grosstieren für die Kadaverentsorgung die Kosten übernehmen. Kleinere und junge Nutztiere konnten kostenlos der Kadaverentsorgung zugeführt werden. Neu soll für die Kadaverentsorgung von sämtlichen Nutztieren und grösseren Tieren aus Privathaushalten eine Gebühr erhoben werden. Eine solche Gebühr wird bereits bei vielen Gemeinden erhoben und Neftenbach gehörte zu den wenigen Gemeinden, welche keine Gebühr verlangt hat. Mit der Einführung der Gebühr können auch Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde erreicht werden, welche bisher vom Angebot von Neftenbach profitiert haben.

Für die Grabenaufbrüche und die Instandsetzung des Belages wurden bisher Gebühren ohne rechtliche Grundlage im Gebührentarif verrechnet. Das führte bisher nicht zu Problemen. Trotzdem sind die Gebühren in den Gebührentarif aufzunehmen und somit eine rechtliche Basis zu schaffen.

Bei den Gebühren für die Benützung von öffentlichen Anlagen wurden die Preise nur für auswärtige Nutzer angepasst. Da findet zukünftig keine Unterscheidung zwischen kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung statt. Aus der Liste wurden die Räume entfernt, die heute anderweitig genutzt werden und nicht mehr zur Verfügung stehen.

Auf den bisherigen Anhang 2 kann verzichtet werden. Bereits früher waren einzelne Positionen direkt im Gebührentarif aufgeführt. Neu sind sämtlich Positionen im Gebührentarif aufgeführt und machen den Anhang überflüssig.

Ansonsten gibt es einige marginale Änderungen und Präzisierungen. Die Stundenansätze für das Personal, Fahrzeug, Maschinen und Geräte wurden der Teuerung angepasst.

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