Gemeinderatsbeschlüsse 13.11.2023

28. November 2023

Gebäudestandard

Seit 2011 ist die Gemeinde Neftenbach Energiestadt. Anlässlich der Zertifizierung hatte der Gemeinderat Gebäudestandards für gemeindeeigene Neu- und Umbauten erlassen.

Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien leisten über den ganzen Lebenszyklus betrachtet einen Beitrag zum Klimaschutz und verbessern die Lebensqualität sowie die Umweltsituation. Sie geben Impulse für die lokale Wirtschaft und schaffen Arbeitsplätze. Der vom Trägerverein Energiestadt erstellte Gebäudestandard 2019 will einen Beitrag leisten zur verstärkten Umsetzung von Massnahmen in den Bereichen Energie sowie gesundes Innenraumklima, Bauökologie und Suffizienz. Die Vorgaben sind auf Standards und Label abgestützt, welche im Bauwesen akzeptiert und verbreitet sind. Wenn keine Zertifizierung erfolgt, muss die Qualität projektspezifisch sichergestellt und nachgewiesen werden. Um eine Vorbildfunktion wahrzunehmen, hat der Gemeinderat den Gebäudestandard 2019.1 als behördenverbindliches Instrument erklärt. Er soll nur Wirkung auf Projekte entfalten, welche nach dem 1. Januar 2024 gestartet werden. Laufende Projekte und Planungen sollen davon nicht betroffen sein, da diese bei der Planung bereits weit vorgeschritten oder schon in Ausführung sind. Anpassungen würden Verzögerungen und zusätzliche Planungskosten nach sich ziehen.

Der Gebäudestandard kann hier eingesehen werden.

 

Beschaffungsstandard

Eine nachhaltige Beschaffung reduziert die Umweltbelastung, schont Ressourcen und verbessert Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz. Kommunale Verwaltungen können damit eine Vorbildfunktion übernehmen und die Entwicklung und Vermarktung nachhaltiger Produkte fördern. Der Beschaffungsstandard setzt Massstäbe oder verweist auf bestehende Beschaffungskriterien und Labels in den sechs Bereichen Papierprodukte, IT und Geräte, Innenbeleuchtung, Konsumgüter (Ernährung, Textilien, Pflanzen), Reinigung und Fahrzeuge.

Im Beschaffungsstandard 2021 sind folgende Grundsätze vermerkt:

  • Nachhaltige Beschaffung: Eine nachhaltige Beschaffung reduziert die Umweltbelastung, schont Ressourcen und verbessert Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz. Kommunale Verwaltungen können damit eine Vorbildfunktion übernehmen und die Entwicklung und Vermarktung nachhaltiger Produkte fördern.
  • Bedarfsabklärung: Vor jeder Beschaffung ist grundsätzlich abzuklären, ob die Beschaffung tatsächlich nötig ist oder ob es Alternativen dazu gibt. Mit den angeschafften Verbrauchsprodukten ist sparsam umzugehen.
  • Entsorgung: Nachdem die Produkte ihren Zweck erfüllt haben, müssen sie ökologisch entsorgt beziehungsweise rezykliert werden. So werden Kreisläufe geschlossen und Abfall dient wieder als Rohstoff.
  • Weitere Beschaffungsbereiche: Der Beschaffungsstandard beschränkt sich auf eine kleine Auswahl von wichtigen Beschaffungsbereichen. Selbstverständlich ist es sinnvoll auch weitere Güter nachhaltig zu beschaffen (z. B. Mobiliar, Büromaterial) oder nachhaltig zu nutzen (Gemeinschafts- statt Arbeitsplatzdrucker, Fahrzeugpool mit Nachbarn). Für die Beschaffung von Planungs-, Bau- und Unterhaltsleistungen wird empfohlen, den «Gebäudestandard 19.1» umzusetzen.

Der Gemeinderat hat den Beschaffungsstandard als behördenverbindliches Instrument per sofort eingeführt. Bei Beschaffungen wird der Beschaffungsstandard konsultiert und dessen Vorgaben angewendet. Die Umsetzung wird alljährlich überprüft. Die verantwortlichen Stellen bestätigen schriftlich die Einhaltung der Vorgaben oder begründen Ausnahmen. Eine Anpassung von bestehenden Reglementen ist nicht notwendig. Mit der Umsetzung werden die verantwortlichen Stellen der Gemeindeverwaltung beauftragt.

 

Schulanlage Drei-Linden, Neugestaltung Pausenplatz, Projektierungskredit

Der Gemeinderat hatte im Februar 2023 das Projekt Neugestaltung Pausenplatz Drei-Linden gestartet. Ziel des Projektes ist es, den in einem schlechten Zustand befindlichen Pausenplatz mit Zugangswegen zu erneuern. Dabei soll der Aussenraum aufgewertet werden. Der Planungsauftrag ging an das Büro Marazzi Reinhardt GmbH. Für die Begleitung des Projektes wurde eine Kommission gebildet.

Die erarbeitete Studie sieht die Erneuerung des Platzes mit verschiedenen Belägen, Bäumen und Sitzgelegenheiten sowie einem Fahrradständer vor. Zusätzlich soll der Brunnen und die Kanalisationsleitungen saniert werden. Teile des bestehenden Belages sind Schadstoffbelastet und muss als Sondermüll entsorgt werden. Das erhöht den Aufwand zusätzlich. Die Grobkostenschätzung rechnet mit ungefähr CHF 730'000 inkl. MwSt. Alleine die Sanierung (Abbrüche, Entsorgung und neuer Belag) des Platzes ohne Aufwertung kostet über CHF 300'000.

Nach Gesprächen mit der Baukommission Neftenbach und der Baudirektion des Kantons Zürich bezüglich der Bewilligungsfähigkeit kann die Planung weiter vorangetrieben werden. Der Gemeinderat hat das Büro Marazzi Reinhardt GmbH mit der Erstellung des Projektes beauftragt.