Gemeinderatsbeschlüsse 05.02.2024

20. Februar 2024

Kulturkommission

Für die kulturellen Belange in Neftenbach besteht die Kulturkommission. Sie berät den Gemeinderat im Bereich Kultur und setzt das Kulturkonzept um. Weiter koordiniert sie die kulturellen Aktivitäten in der Gemeinde. Bisher hat Kulturkommission nicht nur Veranstalterinnen und Veranstalter gesucht, sondern auch selber Veranstaltungen organisiert und durchgeführt. Sie ist auch für das Museum zuständig. Hier hat der Leiter des Museums Einsitz in der Kulturkommission und einzelne Kommissionsmitglieder arbeiten aktiv im Museum mit.

Im Sommer 2023 entstanden Vakanzen in der Kommission. Das veranlasste den Gemeinderat die ganze Situation und Ausrichtung zu überprüfen. Neu soll die Kulturkommission als reine Bestellerin und Koordinatorin von kulturellen Leistungen fungieren. Sie soll nicht mehr selber als Organisatorin von Anlässen oder Projekten auftreten. D.h. die Kulturkommission sucht und koordiniert die Veranstalter von Anlässen. Sie richtet Beiträge an Organisatoren von kulturellen Veranstaltungen im Rahmen des Gemeindebudgets aus. Dazu wird sie ein Reglement erstellen. Auch beim Museum wird die Kulturkommission als Bestellerin der gewünschten Leistungen in Erscheinung treten. Sie wird eine Leistungsvereinbarung mit dem Museum aushandeln, für dessen Umsetzung die Museumsleitung zuständig ist. Dies bedingt, dass die Museumsleitung nicht mehr Einsitz in der Kulturkommission hat. Neu wird das zuständige Gemeinderatsmitglied das Präsidium der Kulturkommission übernehmen. Anstelle einer festen Anzahl Mitglieder wird im neuen Geschäftsreglement der Kulturkommission eine Mindestanzahl der Mitglieder vorgegeben.

Das neue Geschäftsreglement der Kulturkommission wurde vom Gemeinderat genehmigt. In einem nächsten Schritt werden neue Mitglieder für die Kommission gesucht, damit diese die Umsetzung in die Hand nehmen kann.


Seuzachstrasse 11, Neftenbach, Schutzvertrag

Beim Gebäude Seuzachstrasse 11 in Neftenbach, handelt es sich um ein Inventarobjekt des kommunalen Inventars der schützenswerten Bauten. Die Eigentümer der Liegenschaft beabsichtigen die Sanierung und den Ausbau des Vielzweckbauernhauses. Dazu haben sie ein Baugesuch eingereicht. Dieses wurde sistiert und ein baugeschichtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Gemäss diesem Schutzwürdigkeitsbericht ergibt sich für das Vielzweckbauernhaus, welches im Kern aus dem 16./17. Jahrhundert entstammt, eine konstruktions- und siedlungsgeschichtlich sowie in Bezug auf das Ortsbild von Neftenbach eine wichtige Bedeutung. Es ist somit schutzwürdig. Für die Unterschutzstellung wurde ein verwaltungsrechtlicher Schutzvertrag erstellt. Dieser wurde von der Eigentümerschaft unterzeichnet und nun vom Gemeinderat genehmigt. Nach erfolgter Publikation und Eintritt der Rechtskraft wird zur Sicherheit eine Eigentumsbeschränkung im Grundbuch eingetragen.

 

Wartgutstrasse 7, Neftenbach, Schutzvertrag

Das Gebäude Wartgutstrasse 7 in Neftenbach ist im Inventarobjekt des kommunalen Inventars der schützenswerten Bauten verzeichnet. Die Eigentümer der Liegenschaft beabsichtigen die Sanierung und den Ausbau des Vielzweckbauernhauses. Dazu haben sie ein Baugesuch eingereicht. Dieses wurde sistiert und ein baugeschichtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Der Schutzwürdigkeitsbericht ergibt für das ehemalige Kleinbauernhaus eine architektonisch-typologische Bedeutung sowie im historisch-ortsbaulichen Kontext eine Bedeutung als wesentlich mitprägendes Element. Solche einfachen Häuser wurden in vorindustriellen Zeiten von Familien bewohnt, die über nur wenig zu bewirtschaftenden Boden verfügten und deshalb auf zusätzliche Verdienste im Taglohn angewiesen waren. Mit der Industrialisierung, die im 19. Jahrhundert auch in Neftenbach Einzug hielt, wurden kleinbäuerliche Betriebe verdrängt oder auf eine kleine Bewirtschaftung zwecks Selbstversorgung und zusätzlichem kleinen Einkommen neben der Fabrikarbeit beschränkt. Gesamthaft hat sich eine Schutzwürdigkeit ergeben. Für die Unterschutzstellung wurde ein verwaltungsrechtlicher Schutzvertrag erstellt. Dieser wurde von der Eigentümerschaft unterzeichnet und nun vom Gemeinderat genehmigt. Nach erfolgter Publikation und Eintritt der Rechtskraft wird zur Sicherheit eine Eigentumsbeschränkung im Grundbuch eingetragen.

 

Werkgebäude, Renovation Gebäudehülle

Das 1987 erstellte Werkgebäude befindet sich nach über 35-jähriger intensiver Nutzung mittlerweile in einem renovationsbedürftigen Zustand. Insbesondre die aus dem Erstellungsjahr stammenden Fenster, die Storen, die Fassaden sowie das Dach sind v. a. auch aus energetischer Sicht erneuerungsbedürftig. Teilweise sind auch die Werkstatt- und Büroräumlichkeiten des Werkbetriebs für die heutige Arbeitsweise und die aktuellen Tätigkeiten nicht mehr geeignet und könnten partiell mit verantwortbaren Eingriffen verbessert resp. an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden.

Im Januar 2023 wurde die Projektierung der Gesamtrenovation gestartet. Das in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Werke und Liegenschaften ausgearbeitete Projekt zur Sanierung der Gebäudehülle des Werkgebäudes wurde erfolgreich abgeschlossen. Die durchgeführte Projektstudie, welche von der Architekturfirma Wiesmann Architekten erstellt wurde, ergeben Kosten für die Sanierung der Gebäudehülle von CHF 600'000.

Gebäudeteil geplante Arbeiten
äussere sichtbare Holzkonstruktion neuer Anstrich, inkl. Gerüste
Aussenwand mit Fassadenschalung neuer Anstrich und zusätzliche Dämmungen
Dachkonstruktion zusätzliche Dämmungen
Fenster und Fenstertüren Ersatz durch Fenster mit 3fach-Verglasung
Aussentüren Ersatz durch Fenster mit 3fach-Verglasung
Aussentore Ersatz durch Fenster mit 3fach-Verglasung
Spenglerarbeiten kleinere Anpassungen / Erneuerungen
Steildacheindeckung kleinere Anpassungen / Erneuerungen
Flachdachabdichtung Erneuerung der Abdichtung, zusätzliche Dämmungen
Dachfenster Ersatz durch Fenster mit 3fach-Verglasung
Verputze Aussenwärmedämmung neuer Anstrich, inkl. Gerüste
Fassadensockel zusätzliche Dämmung auf der Raumseite
Lammellenstoren Ersatz
Markisen Ersatz
Gipserarbeiten Innendämmung

Reiner, der Erhaltung der Bausubstanz dienender Sanierungs- und Unterhaltsaufwand wird als gebundene Ausgabe betrachtet. Die Kosten für die Erstellung von Neu-, Ersatz-, Erweiterungs- und Ergänzungsbauten bilden grundsätzlich neue Ausgaben. Für die Sanierung der Gebäudehülle hat der Gemeinderat den notwendigen Kredit von CHF 600'000 als gebundene Ausgabe bewilligt.

Mit der Planung der Arbeiten wurde das Büro Wiesmann Architekten, Neftenbach beauftragt. In einem ersten Schritt werden nun die Abklärungen und Anmeldung der Fördergelder aus dem Gebäudeprogramm vorgenommen.

Im Zusammenhang mit der Studie wurden auch Fragen bezüglich Flächen für den Werkbetrieb angeschaut. Erweiterungen und Ausbauten wurden geprüft. Innerhalb des Gebäudes ist die Umnutzung des Theorieraumes in Büroräumlichkeiten vorgesehen. Eine grobe Kostenschätzung für Malerarbeiten, Elektriker, Netzwerkverkabelung und Beleuchtung rechnet mit rund CHF 20'000. Dafür hat der Gemeinderat einen separaten Kredit bewilligt. Diese Arbeiten sollen aber gleichzeitig ausgeführt und ausgeschrieben werden, da Maler und Elektriker auch bei der Gebäudehülle involviert sind. Voraussichtlich werden diese Arbeiten erst im 2. Teil der Sanierung ausgeführt und 2025 anfallen. Entsprechend werden sie ins Budget 2025 aufgenommen.

Zusätzliche Erweiterungen oder Ausbauten im Gebäude sowie ein allfälliger Carport für mehr Lager- und Werkstattflächen und zusätzliche PV-Anlagen müssen separat geplant und bewilligt werden. Solche Ausgaben gelten nicht als gebunden.

 

Sporthalle Ebni, Ersatz Reinigungsroboter

Seit etwa 7 Jahren führt ein Reinigungsroboter die Unterhaltsreinigung des Sporthallenbodens aus. Leider bestehen seit Beginn kontinuierlich Probleme mit diesem Gerät, insbesondere die Reinigungsqualität ist nicht immer zufriedenstellend. Aktuell stehen wieder teure Unterhaltsarbeiten an diesem Gerät an. Anstatt der Reparatur wird nun ein grösserer Reinigungsroboter, welcher für die Sporthalle besser geeignet ist, angeschafft. Der Gemeinderat hat den notwendigen Kredit von ca. CHF 30'000 ausserhalb Budget bewilligt. Schon bald kann der neue Roboter seine tägliche Arbeit aufnehmen.