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Gemeinde mit Weitsicht
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Einbürgerung schweizerische Staatsangehörige

Zuständige Abteilung: Allgemeine Verwaltung und Gemeinderatskanzlei
Verantwortlich: Thaler, Ladina

Sie sind bereits Schweizerbürgerin oder Schweizerbürger und möchten das Gemeindebürgerrecht von Neftenbach erwerben.

Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbruch in Neftenbach wohnen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und einen unbescholtenen Ruf geniessen.

Benötigen Sie noch weitere Informationen, dann nehmen Sie bitte mit der zuständigen Abteilung Kontakt auf. Das Gesuchsformular erhalten Sie entweder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder es kann hier heruntergeladen werden.


Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 131.9 kB).

Name Laden
Gesuch Aufnahme von Schweizern ins Gemeindebürgerrecht (pdf, 11602.2 kB)


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