Feste & Veranstaltungen
Zuständige Abteilung: Allgemeine Verwaltung und Gemeinderatskanzlei Zuständiges Amt: Gewerbe- und Wirtschaftspolizei Verantwortlich: Böckli, Mike Nachtruhe und Polizeistunde Für Gastwirtschaften besteht eine generelle Verlängerung der Schliessungsstunde bis 02:00 Uhr - der Gastwirt benötigt für eine ausnahmsweise stattfindende oder regelmässige Bewirtung seiner Gäste bis 02:00 dementsprechend keine zusätzliche Bewilligung. Selbstverständlich bleibt es dem Gastwirt überlassen, die Schliessungszeiten für sein Geschäft zu bestimmen. Diese generelle Verlängerung gilt nur für die Räume der Gastwirtschaft. Für Garten- und Strassenwirtschaftsbetriebe sowie für Veranstalter verschiedenster Anlässe ist die Verlängerung über die ordentliche Schliessungsstunde von 24:00 Uhr bewilligungspflichtig (Gesuch Polizeistundenverlängerung). Schall- und Laser Sonntagsverkauf Eine Ausnahme besteht für Autogaragen, Zweiradhändler und Anbieter von Wohnwagen und Automobilen. Solche Betriebe dürfen pro Jahr höchstens zwei zustätzliche Verkaufssonntage durchführen. Bewilligungen werden diesen Betrieben auf Gesuch hin durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit erteilt. Handel mit alkoholartigen Getränken Restaurants Von der Patentpflicht ausgenommen sind Pensionen mit höchstens zehn Gästen, Automaten für Speisen und alkoholfreie Getränke, alkoholfreie Jugendherbergen und Jugendhäuser und alkoholfreie Kleinbetriebe mit höchstens zehn Steh- oder Sitzplätzen. Bewilligungen für Festveranstalter (Vorübergehendes Gastwirtschaftspatent) Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 131.9 kB).
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