https://www.neftenbach.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?action=showdienst&dienst_id=33835
28.03.2024 15:27:53


Feste & Veranstaltungen


In welchen Fällen benötige ich eine Bewilligung?
Eine Bewilligung wird benötigt für (Aufzählung nicht abschliessend): 

  • den Verkauf von Speisen oder Getränken an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit oder ohne Erwerbsabsichten
  • den Handel mit alkoholhaltigen Getränken (Klein- und Mittelverkauf)
  • die über den normalen Gebrauch übersteigende Benützung des öffentlichen Grundes (z.B. Strassen, öffentliche Plätze etc.)
  • die Durchführung von Kundgebungen, Umzügen, Festanlässen, Schaustellungen etc.
  • das Aufstellen von mobilen Informations- und Werbeeinrichtungen 
  • das Anbieten von Waren und Dienstleistungen
  • das Aufführen von Darbietungen aller Art (zum Beispiel Strassenmusik)

Welche Liegenschaften und Räume bietet die Gemeinde zur Miete an?
Wir vermieten zahlreiche Räumlichkeiten und Locations. Über die Belegung, die Bestimmungen über die Vermietung und die Gebühren können Sie sich hier informieren. Die Reservation erfolgt online.

Ich plane eine Veranstaltung, an welcher ich Getränke und Esswaren verkaufe. Welche Patente benötige ich?
Der generelle Verkauf von Waren und Getränken an Festanlässen, Musik-, Theater- und Sportveranstaltungen etc. ist bewilligungspflichtig. Entsprechende Gesuche (Veranstaltung mit Alkoholverkauf / Veranstaltung ohne Alkoholverkauf) sind mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Darf ich Flur- und Waldstrassen befahren, insbesondere dann, wenn dies für meine Veranstaltung notwendig ist?
Das Befahren von Flur- und Waldwegen mit motorisierten Fahrzeugen bedarf, ausser für die Ausübung der Jagd und Landwirtschaft sowie für den Unterhalte der Gewässer und Versorgungsanlagen, einer Bewilligung. Muss eine Waldstrasse im Zusammenhang mit der Miete der Waldhütte befahren werden, ist dies bei der Reservation der Gemeindeverwaltung zwingend mitzuteilen. In allen anderen Fällen muss das Gesuch zur Befahrung von Waldstrassen eingereicht werden. 

Wie kann ich den Jugendschutz (z.B. Getränkeabgabe) bei meiner Veranstaltung planen, umsetzen und sicherstellen?
Im Anhang des Gesuchs "Veranstaltung mit Alkoholverkauf" befindet sich eine Jugendschutz-Checkliste, welche dabei hilft, die gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutzbestimmungen umzusetzen. Diese Checkliste ist der Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Veranstaltungsgesuch einzureichen.

Ich plane eine Veranstaltung mit Feuerwerk. Ist dies möglich?
Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur im Zusammenhang mit dem Nationalfeiertag vom 1. auf den 2. August sowie beim Jahreswechsel vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerk an anderen Anlässen ist bewilligungspflichtig (Gesuch Feuerwerk). 

Welche Bestimmungen gelten beim Gebrauch von Verstärkungs- oder Laseranlagen?
Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärktem Schall über 93dB LAeq,1h müssen mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden. Für Veranstaltungen im Kanton Zürich – ausgenommen die beiden Städte Zürich und Winterthur – ist die Fachstelle Lärmschutz zuständig. Die entsprechenden Meldefomulare sind der Fachstelle Lärmschutz einzureichen.

Ich möchte meine Veranstaltung mit Plakaten bewerben. Geht das?
Für das Anbringen und Aufstellen von temporären Plakaten (Reklamen) für örtliche Veranstaltungen wie gesellschaftliche oder sportliche Anlässe, Ausstellungen usw. bedarf es einer Bewilligung (Gesuch Plakatierung). An der so genannten Liftsäule bei der Bushaltestelle "Alte Post" können Kleinplakate für Anlässe in Neftenbach ohne Bewilligung gratis angeschlagen werden.

Muss ich meine Nachbarn über meine Veranstaltung informieren?
Des einen Freud, des andern Leid - es ist verständlich, dass nicht alle Personen gleichermassen über einen Festbetrieb oder eine Veranstaltung erfreut sind. Die Information von Anwohnern, Nachbarn usw. ist deshalb unabdingbar. Sie ersparen sich Ärger, wenn Sie über Art, Dauer, eventuelle Beeinträchtigungen (Lärm, eingeschränkte Zufahrt usw.) möglichst frühzeitig informieren.

Wie erhalten ich ein Gastwirtschaftspatent zur Eröffnung eines Restaurants?
Wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnbringend sein müssen, Speisen oder Getränke verkauft, benötigt ein Gastwirtschaftspatent. Gastwirtschaftspatente mit Alkoholausschank berechtigen zudem zum Handel mit alkoholhaltigen Getränken (Klein- und Mittelverkauf).

Von der Patentpflicht ausgenommen sind Pensionen mit höchstens zehn Gästen, Automaten für Speisen und alkoholfreie Getränke, alkoholfreie Jugendherbergen und Jugendhäuser und alkoholfreie Kleinbetriebe mit höchstens zehn Steh- oder Sitzplätzen.

Welche Bestimmungen gelten bezüglich Nachtruhe und Schliessungszeiten von Restaurants?
Die Nachtruhe dauert von 22.00 und 06.00 und während der Sommerzeit von 23.00 bis 06.00 Uhr. Jede Störung der Nachtruhe ist untersagt.

Für Gastwirtschaften besteht eine generelle Verlängerung der Schliessungsstunde bis 02:00 Uhr - der Gastwirt oder die Gastwirtin benötigt für eine ausnahmsweise stattfindende oder regelmässige Bewirtung seiner Gäste bis 02:00 dementsprechend keine zusätzliche Bewilligung. Diese generelle Verlängerung gilt nur für die Räume der Gastwirtschaft.

Für Garten- und Strassenwirtschaftsbetriebe sowie für Veranstalter verschiedenster Anlässe ist die Verlängerung über die ordentliche Schliessungsstunde von 24:00 Uhr bewilligungspflichtig (Gesuch Polizeistundenverlängerung). 

Wo erhalte ich ein Patent für den Handel mit alkoholhaltigen Getränken?
Für den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken wird ein Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebs benötigt. Dieses berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken im Detailhandel an den Endverbraucher. Von der Patentpflicht ausgenommen ist der Handel mit Wein und Obstwein durch den Produzenten aus seinem Eigenbau.

Ich stelle Lebensmittel her und möchte diese verkaufen - brauche ich eine Bewilligung?
Im Kanton Zürich sind rund 15'500 Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen, als meldepflichtig registriert. Jeder neue Betrieb muss vor Aufnahme der Aktivität seine Tätigkeit dem Kantonalen Labor melden. Die Registrierung ist kostenlos.

Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, einführen oder ausführen, sind Sie melde- und/oder bewilligungspflichtig. Die Meldung erfolgt direkt an das kantonale Labor Zürich.  

Wann ist Sonntagsverkauf?
Gemäss dem kantonalen Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz sind die Läden der Detailhandelsbetriebe an öffentlichen Ruhetagen geschlossen zu halten. An höchstens vier öffentlichen Ruhetagen im Jahr, hohe Feiertage ausgenommen, wird den Läden das Offenhalten durch die Gemeinde bewilligt (zu den bewilligten Sonntagsverkäufen). 

Eine Ausnahme besteht für Autogaragen, Zweiradhändler und Anbieter von Wohnwagen und Automobilen. Solche Betriebe dürfen pro Jahr höchstens zwei zusätzliche Verkaufssonntage durchführen. Bewilligungen werden diesen Betrieben auf Gesuch hin durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit erteilt. 

Wer hilft mir bei weiteren Fragen?
Wir beraten Sie gerne bei der Einholung von Bewilligungen und Patenten. Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten (052 305 06 66 / info@neftenbach.ch). 

 

 


Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 131.9 kB).

Name Laden
Gesuch Feuerwerk (pdf, 94.0 kB)
Gesuch Gastwirtschaftspatent (pdf, 105.9 kB)
Gesuch Klein- und Mittelverkaufsbetrieb (pdf, 105.5 kB)
Gesuch Motorsport (pdf, 118.2 kB)
Gesuch Plakatierung (pdf, 225.2 kB)
Gesuch Polizeistundenverlängerung (pdf, 92.7 kB)
Gesuch Veranstaltungen (mit Alkoholverkauf) (pdf, 231.3 kB)
Gesuch Veranstaltungen (ohne Alkoholverkauf) (pdf, 131.6 kB)
Gesuch Waldstrassen-Befahrung (pdf, 7607.0 kB)


zur Übersicht