Zusatzleistungen zur AHV / IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.

Zuständig für die Beratung in Belangen der Zusatzleistungen zur Alters-/Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und die Durchführung dieser Verfahren ist:

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8087 Zürich


Stärkung der Betreuung im Alter - Bedarfsbescheinigung

Viele ältere Menschen möchten möglichst lange selbstständig in ihrem vertrauten Zuhause wohnen bleiben. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat deshalb die Zusatzleistungsverordnung angepasst. Damit erhalten Personen mit Anspruch auf Zusatzleistungen (Ergänzungsleistungen) zur AHV mehr Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags und sollen nicht aus finanziellen Gründen vorzeitig in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen müssen.

Die neuen Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Sie ermöglichen einen erweiterten Zugang zu Betreuungsleistungen. Der Leistungskatalog wurde ausgebaut, die vergüteten Stundenansätze erhöht und zusätzliche Anbieterinnen und Anbieter anerkannt.

Die Gemeinden sind verpflichtet, die Information, Beratung und individuelle Bedarfsabklärung sicherzustellen. Da die Nachfrage in Neftenbach voraussichtlich gering ist und keine entsprechenden Fachressourcen vorhanden sind, hat der Gemeinderat mit der Pro Senectute Kanton Zürich eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Seit dem 1. Juli 2026 übernimmt die Pro Senectute die Bedarfsabklärungen für Einwohnerinnen und Einwohner von Neftenbach.

Pro Senectute Kanton Zürich
Dienstleistungscenter Winterthur und Weinland
Karin Hangartner
Telefon 058 451 54 00
E-Mail: karin.hangartner@pszh.ch

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Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter (PDF, 460 kB) Download 0 Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter
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