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Gemeinde mit Weitsicht
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Amtliche Beglaubigung

Zuständiges Amt: Betreibungsamt

Die Beglaubigung von Unterschriften oder Dokumenten erfolgt durch das Notariat Winterthur Wülflingen oder durch das Betreibungsamt Seuzach. 

Die Gemeindeverwaltung Neftenbach kann keine Beglaubigungen vornehmen.


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