Feuerbrand
Zuständige Abteilung: Abteilung Bau Zuständiges Amt: Forstbetrieb Neftenbach Verantwortlich: Tuchschmid, Florian Feuerbrand ist eine bakterielle Pflanzenkrankheit, die in Kernobstanlagen, Hochstammobstgärten und Baumschulen (Apfel, Birne, Quitte) grossen Schaden anrichten kann. Zu den Wirtspflanzen gehören Cotoneaster und Weissdorn. Eine vollständige Wirtspflanzenliste und viele weitere Informationen zu Feuerbrand sind auf der Internetseite www.feuerbrand-zh.ch zu finden. Wie ist Feuerbrand zu erkennen? Hauptsächlich über die Blüte dringen die Feuerbrandbakterien in die Wirtspflanzen ein. Vom Stielgrund her verfärben sich Blüten und Blätter braun bis schwarz. Oft krümmt sich die Spit-ze befallener Äste hakenförmig. Äste bis hin zur ganzen Pflanze sterben ab. Erste Sympto-me sind wenige Wochen nach der Blüte sichtbar. Was tun bei Befallsverdacht? Feuerbrand ist meldepflichtig. Wenden Sie sich bei einem Verdachtsfall an den Forstbetrieb Neftenbach, Florian Tuchschmid 052 / 315 43 47. Er verfügt über die nötigen Kenntnisse und Kontakte, wie im entsprechenden Fall am besten vorzugehen ist. Wegen der Verschleppungsgefahr sollten befallene Pflanzenteile nicht berührt oder selber abgeschnitten werden. Wenn Sie näher als 500 m zu einer Obstanlage wohnen, sind Neupflanzungen von Wirtspflanzen gemäss Fachstelle Pflanzenschutz unerwünscht. Obstproduzenten Ihrer Gemeinde sind Ihnen dankbar, wenn Sie mithelfen, den Feuerbrand-Befallsdruck so niedrig wie möglich zu halten.
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