BevölkerungsschutzZivile Mittel bei Katastrophen und Notlagen Der Bevölkerungsschutz umfasst verschiedene zivile Mittel, um die Bevölkerung bei Katastrophen, militärischen Bedrohungen und anderen Notlagen zu schützen.
Krisenstab (Krisenmanagement) Die Zivile Gemeindeführungsorganisation (Krisenstab) hatte bisher die Aufgabe, das Funktionieren der Gemeinde in ausserordentlichen Lagen sicherzustellen. Sie konnte dazu unter anderem auch auf den Zivilschutz und andere Notfallorganisationen zurückgreifen. Nachdem diese in der jüngeren Vergangenheit tief greifende Änderungen erfahren haben und z.B. die örtliche Zivilschutzorganisation in den Zivilschutzzweckverband integriert worden ist, wird auch der kommunale Krisenstab einer umfassenden Reorganisation unterworfen. Für Einsätze bei ausserordentlichen Ereignissen sind in erster Linie Feuerwehr und Polizei zuständig. Für grössere Schadenfälle oder längerfristige Hilfseinsätze müssen jedoch unter Umständen weitere Hilfskräfte, wie z.B. die Gemeindewerke oder der Zivilschutz angefordert werden. Für solche Fälle muss ein kommunaler Krisenstab zur Verfügung stehen. In Anbetracht dieses Paradigmawechsels, der Gemeindegrösse und im Hinblick auf eine möglichst grosse Flexibilität wird nun der Gemeinderat samt Gemeindeschreiber das Krisenmanagement übernehmen. Dieses gemeinderätliche Krisenmanagement ersetzt als Ganzes den bisherigen Krisenstab. Je nach Vorfall (Sabotage an Werkanlagen, Überschwemmungen, Übergriffe an Personen, etc.) wird das Krisenmanagement durch einen vorbestimmten Krisenausschuss wahrgenommen und ggf. mit Psychologen und anderen Spezialisten ergänzt.
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