GrundstückgewinnsteuernVerkaufsgewinne von Grundstücken und Immobilien werden durch die Gemeinden besteuert. Das Steueramt Neftenbach gibt Ihnen bei Fragen zur Besteuerung von Grundstückgewinnen gerne Auskunft und berechnet Ihnen Depotzahlungen. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 131.9 kB).
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