Grundstückgewinnsteuern
Verkaufsgewinne von Grundstücken und Immobilien werden durch die Gemeinden besteuert. Das Steueramt Neftenbach gibt Ihnen bei Fragen zur Besteuerung von Grundstückgewinnen gerne Auskunft und berechnet Ihnen Depotzahlungen.
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Steuerverwaltung | 052 305 06 65 | steuern@neftenbach.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Finanzen und Steuern | 052 305 06 65 |