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29.03.2024 00:17:39


Grundstückgewinnsteuern

Zuständige Abteilung: Finanzen und Steuern
Zuständiges Amt: Steuerverwaltung
Verantwortlich:

Verkaufsgewinne von Grundstücken und Immobilien werden durch die Gemeinden besteuert. Das Steueramt Neftenbach gibt Ihnen bei Fragen zur Besteuerung von Grundstückgewinnen gerne Auskunft und berechnet Ihnen Depotzahlungen.


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