Abmeldung
Zuständige Abteilung: Allgemeine Verwaltung und Gemeinderatskanzlei Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Verantwortlich: Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Wir bitten Sie, sich innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen via Online-Abmeldung oder persönlich bei den Einwohnerdiensten abzumelden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Heimatschein bei einer Online-Abmeldung direkt an die neue Gemeinde zugestellt wird. Falls Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ist eine Online-Abmeldung nicht möglich. Bitte kommen Sie möglichst frühzeitig persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei und bringen Sie den Schriftenempfangsschein bzw. Ihren Ausländerausweis mit. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 42.4 kB).
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