Waffenerwerbsschein
Zuständige Abteilung: Allgemeine Verwaltung und Gemeinderatskanzlei Zuständiges Amt: Sicherheit- und Gesundheitssekretariat Verantwortlich: Thaler, Ladina Wer eine Waffe erwerben möchte, benötigt entweder einen Waffenerwerbsschein oder eine kantonale Ausnahmebewilligung. Grundsätzlich können nachfolgende Waffen-Neuerwerbe durch die Gemeinde mittels Waffenerwerbsschein bewilligt werden:
Die Gemeindeverwaltung steht für Beratungen und die Beantwortung von individuellen Fragen gerne zur Verfügung.
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