Waffenerwerbsschein
Zuständige Abteilung: Allgemeine Verwaltung und Gemeinderatskanzlei Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Verantwortlich: Böckli, Mike Wer eine Waffe erwerben möchte, benötigt entweder einen Waffenerwerbsschein oder eine kantonale Ausnahmebewilligung. Grundsätzlich können nachfolgende Waffen-Neuerwerbe durch die Gemeinde mittels Waffenerwerbsschein bewilligt werden:
Die Gemeindeverwaltung steht für Beratungen und die Beantwortung von individuellen Fragen gerne zur Verfügung. Dokument Gesuch_Waffenerwerbschein.pdf (pdf, 322.5 kB) Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 131.9 kB).
|