Abmeldung ins Ausland

Wenn Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle Neftenbach abmelden. 

Eine Abmeldung ins Ausland ist nicht online möglich und kann frühestens drei Monate vor dem Wegzug erfolgen.

Hinweis: Wir empfehlen, sich vorab mit dem Steueramt in Verbindung zu setzen, um offene steuerliche Fragen zu klären.

Nach der Abmeldung stellt Ihnen die Einwohnerkontrolle auf Wunsch eine Abmeldebestätigung aus – z. B. für Versicherungen, Krankenkasse, Zollbehörden oder andere Stellen.
 

Wegzug ins Ausland mit minderjährigen Kindern

Bei getrennt lebenden Eltern ist eine ausgefüllte Erklärung der sorgeberechtigten Person(en) einzureichen.
Auf Verlangen müssen gerichtliche oder KESB-Entscheide zum Sorgerecht vorgelegt werden.

Wichtig:
Für einen Wegzug ins Ausland ist die Unterschrift beider sorgeberechtigten Elternteile zwingend erforderlich.

Name
Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger (PDF, 42.03 kB) Download 0 Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger