Mieterwechsel nur für Vermietende und Logisgebende
Zuständige Abteilung: Allgemeine Verwaltung und Gemeinderatskanzlei Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Verantwortlich: Imboden, Lea Vermietende und Logisgebende sind gemäss Gemeindegesetz verpflichtet den Einwohnerdiensten zu melden, falls ein Mieterwechsel stattfindet. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 131.9 kB).
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