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Gemeinde mit Weitsicht
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Mieterwechsel nur für Vermietende und Logisgebende

Zuständige Abteilung: Allgemeine Verwaltung und Gemeinderatskanzlei
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Imboden, Lea

Vermietende und Logisgebende sind gemäss Gemeindegesetz verpflichtet den Einwohnerdiensten zu melden, falls ein Mieterwechsel stattfindet.


Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 131.9 kB).

Name Laden
Mieterwechsel (Ein- & Auszug) - Meldung Vermieter Link


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