Waffenerwerbsschein

Wer eine Waffe erwerben möchte, benötigt entweder einen Waffenerwerbsschein oder eine kantonale Ausnahmebewilligung. 

Grundsätzlich können nachfolgende Waffen-Neuerwerbe durch die Gemeinde mittels Waffenerwerbsschein bewilligt werden:

  • Eigene Ordonanzwaffe
  • Faustfeuerwaffe mit Magazin bis zu 20 Schuss
  • Handfeuerwaffe mit Magazin bis zu 10 Schuss

Die Gemeindeverwaltung steht für Beratungen und die Beantwortung von individuellen Fragen gerne zur Verfügung. 

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