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29.03.2024 10:44:28


Fristerstreckung Steuererklärung

Zuständige Abteilung: Finanzen und Steuern
Zuständiges Amt: Steuerverwaltung
Verantwortlich: Wolfova, Ivana

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, innert der gesetzlichen Frist die Steuererklärung einzureichen, kann beim Steueramt eine Fristverlängerung beantragt werden. Die Frist kann maximal bis am 30. November erstreckt werden. Für selbständig Erwerbende gilt eine generelle Frist bis zum 30. September.


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Fristerstreckung Steuererklärung


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