Gewerbehinweistafeln beantragen

Bewilligungen für Gewerbe-Hinweisetafel

Gemäss § 26 lit. b der kantonalen Signalisationsverordnung sind die Gemeindebehörden für den Vollzug des Bundesrechts über die Strassenreklamen im Bereich der Staats- und Gemeindestrassen zuständig. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinden die strassenverkehrsrechtliche Bewilligung erteilen. Das Ressort Sicherheit erteilt strassenverkehrsrechtliche Bewilligungen für:

  • Veranstaltungshinweise
  • Wahlreklamen
  • Gewerbe-Hinweistafeln

Standorte

Der Sinn der Gewerbe-Hinweistafel ist nicht Reklame. Sie soll auch nicht zufälligen Passanten dienen, sondern ausschliesslich Kunden, deren erklärtes Ziel der "Wiesengrund" bzw. die "Feldhof Garage" ist. Unter diesem Eindruck und im Sinn der polizeilichen Empfehlung kann pro Betrieb lediglich eine einzige Gewerbe-Hinweistafel bewilligt werden. Die Beschaffung und Montage erfolgt gegen Rechnungsstellung durch die Gemeinde. Gewerbe-Hinweistafeln dürfen ausschliesslich an bestehenden Ständern der Strassenbezeichnung montiert werden. Sie sind geeignet für Strassen mit nicht mehr als vier bis sechs Gewerbebetrieben, d.h. es dürfen max. sechs Hinweistafeln pro Ständer angebracht werden.

Gesuche

Gesuche sind schriftlich einzureichen und müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Katasterkopie 1:500 mit rot eingetragenem Standort der Gewerbe-Hinweistafel
  • (Gewerbe-Hinweistafeln müssen ausschliesslich an bestehenden Ständern der Strassenbezeichnung montiert werden).
  • Bewilligung des Grundeigentümers, wenn sich der Standort auf Privat- und/oder Staatsgrund befindet.
  • Beiblatt mit Angaben über den Text
Länge 50 cm, 75 cm oder 100 cm
Höhe Einzeiler 15 cm
Höhe Zweizeiler 20 cm
Grund Weiss
Text/Signet/Pfeil Schwarz (beidseitig beschriftet)
Schrift Frutiger-Schrift (Höhe: 84 mm)
Format Siehe Muster "Evergreen"

Falls das Hinweisschild dem vorgegebenen Erscheinungsbild und Format entspricht, kann es durch die Gemeinde bewilligt werden.

 

Gewerbehinweistafel
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Werke 052 305 06 71