Wirtschaftliche- und persönliche Hilfe

Die hoheitliche Zuständigkeit über die Entscheide liegt beim Gemeinderat Neftenbach. Einwohner und Einwohnerinnen aus Neftenbach, welche wirtschaftliche oder persönliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, wenden sich bitte an die Abteilung Gesellschaft, Soziale Dienste Neftenbach.

 

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