Wissenswertes über die Politik in Neftenbach
Klicken Sie auf einen der folgenden Titel um mehr über das jeweilige Thema zu erfahren:
Politische Rechte
Wer wählt wen?
Aufgaben und Kompetenzen – Behördenorganisation
Gemeindeverwaltung
1. Politische Rechte in der Gemeinde
Ende 2008 wohnten rund 4933 Einwohnerinnen und Einwohner in Neftenbach, davon sind 3433 Personen, 1733 Frauen und 1700 Männer in Neftenbach wahl- und stimmberechtigt.
1.1 Wahlen
An den Wahlen in die Gemeindebehörden (Gemeinderat, Schulpflege usw.) dürfen Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren teilnehmen. Die Behörden der staatlich anerkannten Kirchen dürfen ausschliesslich von Mitgliedern der entsprechenden Konfession gewählt werden.
1.2 Abstimmungen
Wer an den Wahlen in die Gemeindebehörden teilnehmen darf, ist auch stimmberechtigt bei den kommunalen Volksabstimmungen.
1.3 Initiativen / Initiativrecht
Grundsätzlich kann jede stimmberechtigte Person eine Initiative einreichen.
1.4 Anfrage / Anfragerecht
Allen Stimmberechtigten steht das Recht zu, vor der Gemeindeversammlung eine schriftliche Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft (den Gemeinderat) zu stellen. Die Stellungsnahme des Gemeinderates wird an der Gemeindeversammlung verlesen. Es können weder über die Frage noch über die Antwort Beschlüsse gefasst werden.
2. Wer wählt wen?
2.1 Urnenwahl
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger (Legislative) wählen an der Urne:
- Den Gemeinderat (6 Mitglieder sowie Präsidentin bzw. Präsident)
- Die Schulpflege (4 Mitglieder sowie Präsidentin bzw. Präsident)
Die Präsidentin bzw. der Präsident ist von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderates.
- Die Rechnungsprüfungskommission (4 Mitglieder sowie Präsidentin bzw. Präsident)
- Die Sozialbehörde (4 Mitglieder)
- Friedensrichter/in (1)
- Die kantonalen Geschworenen (5)
2.2 Wahl an Gemeindeversammlung
An der Gemeindeversammlung sind keine Personenwahlen vorgesehen.
2.3 Wahl durch Gemeinderat
Der Gemeinderat (Exekutive) wählt bzw. stellt an:
- Den Grundsteuerausschuss (3 Mitglieder)
- Die Baukommission (5 Mitglieder)
- Die Mitglieder des Wahlbüros (15 Mitglieder)
- Die Mitglieder von Kommissionen und Arbeitsgruppen
- Funktionäre (z. B. Feuerschauer, Lebensmittelinspektor usw.)
Ausserdem beschliesst der Gemeinderat über den Stellenplan der Gemeindeverwaltung und stellt die Geschäftsleitung (Gemeindeschreiber, Abteilungsleiter Finanzen und Abteilungsleiter Werke) an.
2.4 Wahlvorsteherschaft
Die Wahlvorsteherschaft ist Aufsichtsorgan bei Wahlen und Abstimmungen, überwacht die persönliche Stimmabgabe an der Urne und sie zählt die Stimmen aus. Die Wahlvorsteherschaft setzt sich aus den Mitgliedern des Wahlbüros, dem Präsidenten bzw. der Präsidentin der politischen Gemeinde und dem Gemeindeschreiber bzw. der Gemeindeschreiberin zusammen.
3. Aufgaben und Kompetenzen – Behördenorganisation
3.1 Urnenabstimmung
Obligatorische Urnenabstimmung
In
der Gemeinde muss über die Gemeindeordnung an der Urne abgestimmt
werden. Die Gemeindeordnung ist die Verfassung der Gemeinde. Sie regelt
vor allem die Rechte und Pflichten der Stimmberechtigten, die
Gemeindeversammlung und die weitere Grundorganisation der Gemeinde.
Wird eine neue Gemeindeordnung eingeführt oder die bestehende geändert,
ist die Zustimmung der Stimmberechtigten an der Urne erforderlich.
Nachträgliche / Fakultative Urnenabstimmung
In
der Gemeindeversammlung kann ein Drittel der anwesenden
Stimmberechtigten verlangen, dass über einen Beschluss nachträglich an
der Urne abgestimmt wird.
3.2 Gemeindeversammlung
Das
oberste Organ der Gemeinde ist die Gemeindeversammlung. Sie besteht aus
der Gesamtheit der Stimmberechtigten und wird vom Präsidenten bzw. der
Präsidentin des Gemeinderates geleitet. Der Präsident bzw. die
Präsidentin bildet zusammen mit dem Gemeindeschreiber und den an der
Versammlung gewählten Stimmenzähler die Vorsteherschaft der
Gemeindeversammlung. Gemeindeversammlungen finden auf Anordnung des
Gemeinderates statt. In Neftenbach finden in der Regel im Juni
(Rechnungsgemeindeversammlung) und im November
(Budgetgemeindeversammlung) Gemeindeversammlungen statt. Ein Sechstel
der Stimmberechtigten kann die Einberufung einer ausserordentlichen
Gemeindeversammlung verlangen.
Die Gemeindeordnung enthält
eine vollständige Liste aller Aufgaben und Kompetenzen der
Gemeindeversammlung sowie der Gemeindebehörden.
3.3 Gemeinderat
Der
Gemeinderat ist das politische und strategische Führungsorgan. Er setzt
die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Kollegium auf die Behandlung von
strategischen Fragen (z.B. Leitbild, Legislaturplanung, Finanzplan,
Voranschlag etc.). Er vollzieht die Entscheide der Stimmberechtigten.
Der
Gemeinderat besteht aus sieben Mitgliedern. Zu Beginn jeder Amtsdauer
teilt der Gemeinderat jedem Mitglied die Leitung eines oder mehreren
Aufgabenbereiche (Finanzen, Fürsorge, Hochbau, Liegenschaften,
Sicherheit, Werke usw.) zu. Gleichzeitig werden die Vertretungen in
Ausschüssen, Kommissionen, Arbeitsgruppen und Zweckverbänden bestimmt.
Über die detaillierte Aufgabenverteilung gibt das
Organisationsreglement und das Funktionendiagramm Auskunft.
Der
Gemeinderat setzt Ziele, leitet zeitgerecht die notwendigen
Problemlösungsprozesse ein und vollzieht die Entscheide des Souveräns.
Der Gemeinderat kann Aufgaben delegieren.
Neben
den Aufgaben in den Behörden der politischen Gemeinde haben die
Gemeinderatsmitglieder Einsitz in verschiedenen regionalen
Zweckverbänden.
3.4 Schulpflege
Die Schulpflege besteht,
mit Einschluss des Präsidenten bzw. der Präsidentin aus fünf
Mitgliedern. Der Schulpflege obliegt die strategische Führung der
Schule. Die Schulpflege ist verantwortlich für die Anstellung und
Beurteilung von sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule
Neftenbach.
Schulleitung:
Die Schulleitung unterstützt die
Schulpflege in ihren Aufgaben und ist für die operative Führung der
Gesamtschule zuständig. Sie sind unter anderem verantwortlich für die
Sicherstellung der Schulentwicklung, das Personalmanagement, die
interne Raumzuteilung und das Budget der Gesamtschule. Die Schulleiter
sind Ansprechpersonen für Fragen, welche die Gesamtschule betreffen.
3.5 Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) besteht aus fünf Mitgliedern. Ihre Arbeit richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen im Gemeindegesetz und der Verordnung über den Gemeindehaushalt des Kantons Zürich. Die Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission bestehen in der politischen und rechtlichen Prüfung des Haushaltes von Gemeinde und Schule. Sie hat darüber zu wachen, dass das Haushaltsgleichgewicht erhalten bleibt sowie Aufgabenkompetenzen und rechtliche Zuständigkeiten eingehalten werden. Sämtliche Anträge von finanzieller Tragweite, die der Gemeinderat und die selbständigen Kommissionen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorlegen, müssen von der RPK auf ihre finanzielle Angemessenheit geprüft werden.
3.6 Sozialbehörde
Die
Sozialbehörde besteht aus einem Mitglied des Gemeinderats, das den
Vorsitz führt, sowie vier an der Urne gewählten Mitgliedern. Die
Sozialbehörde ist verantwortlich für die Unterstützung von
Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich in einer Notlage befinden. Die
Kommission berät den Gemeinderat in Fragen der Asylbetreuung, Suchtprävention, Drogenhilfe, Jugend- und Altersfragen sowie ausserfamiliäre Betreuung.
Zudem ist die Kommission zuständig für das Vormundschaftswesen,
das heisst für Beistandschaften, Beirat- oder Vormundschaften,
Adoptionen, Besuchsrechtsregelungen getrennter oder geschiedener Eltern
usw. Die Tätigkeit richtet sich weitgehend nach den Bestimmungen des
Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
3.7 Bau- und Planungskommission
Die Baukommission ist die kommunale Baubehörde. Sie besteht aus zwei Mitgliedern des Gemeinderats, dem Bausekretär und einem durch den Gemeinderat gewählten Mitglied. Sie beurteilt die Baugesuche und entscheiden darüber in erster Instanz. Ein externer Baurechtsberater unterstützt die Baukommission bei ihrer Arbeit.
3.8 Grundsteuerausschuss
Der
Grundsteuerausschuss erledigt die ihm durch die kantonale
Steuergesetzgebung übertragenen Aufgaben selbstständig. Die
Vorbereitung der Einschätzung obliegt dem Abteilungsleiter Finanzen.
Der Grundsteuerausschuss besteht aus dem Finanzvorstand (Präsidium) sowie zwei weiteren Mitgliedern des Gemeinderates.
3.9 Kommissionen
Einzelne Vorhaben, z. B. die Koordination kultureller Aktivitäten im Dorf oder die Begleitung von Projekten kann der Gemeinderat Arbeits- oder Projektgruppen (Kommissionen) übertragen. Deren Mitglieder werden vom Gemeinderat gewählt. Die Arbeits- und Projektgruppen konstituieren sich selbst.
Zwei Beispiele:
- Die Kommission für gesellschaftliche Zeitfragen berät den Gemeinderat in gesellschaftlichen gesundheitsfördernden Angelegenheiten, usw. Es handelt sich um eine ständige Arbeitsgruppe.
- Die Kulturkommission berät den Gemeinderat in kulturellen Angelegenheiten, koordiniert die kulturellen Aktivitäten usw. Es handelt sich um eine ständige Arbeitsgruppe.
4. Gemeindeverwaltung
4.1 Gemeindeverwaltung
In
der Gemeindeverwaltung (Schulstrasse 3 - 7) arbeiten 9 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und drei Lernende. Vier Mitarbeiter und ein Lernender
sind im Werkbetriebe (Strassen, Wasserversorgung, Kanalisation,
Abfallwesen) tätig. Vier Mitarbeiter und ein Lernender sind für den
Gemeinde- und die privaten Wälder verantwortlich.
Das
Aufgabengebiet umfasst die traditionellen Verwaltungstätigkeiten wie
Einwohnerkontrolle, Bausekretariat, Finanz- und Steueramt, Sozialwesen,
Liegenschaftenverwaltung usw.
4.2 Geschäftsleitung
Die
Geschäftsleitung besteht aus dem Gemeindeschreiber (Abteilungsleiter
Allgemeine Verwaltung) der den Vorsitz inne hat, dem Abteilungsleiter
Finanzen und dem Abteilungsleiter Werke. Sie ist zuständig für die
operative, administrative, personelle und finanzielle Führung der
Gemeinde gemäss den strategischen Vorgaben des Gemeinderates. Sie
entlasten und unterstützen den Gemeinderat bei der Erfüllung seiner
strategischen Aufgabe.
Die Geschäftsleitung prägt die Führungs-
und Unternehmenskultur der Verwaltung. Sie entscheidet über wichtige
Geschäfte verwaltungstechnischer und organisatorischer Natur. Weiter
fördert sie eine effiziente und zeitgemässe Personalpolitik.
Die Aufgaben und Kompetenzen richten sich nach dem Funktionendiagramm.
4.3 Gemeindeschreiber
Der Gemeindeschreiber ist Chef der Gemeindeverwaltung. Er berät den Gemeinderat in rechtlichen Belangen und koordiniert als administrative Drehscheibe die Geschäftstätigkeit der Behörden. Der Gemeindeschreiber organisiert Wahlen und Abstimmungen und sorgt für die rechtzeitige Information der Bevölkerung. Im Gemeinderat, in den Gemeindeversammlungen, im Wahlbüro und weiteren Behörden führt er das Protokoll und ist für den Vollzug der Beschlüsse verantwortlich. Als Personalchef ist er auch für die Ausbildung der Lernenden verantwortlich.



