Vorübergehende Verkehrsanordnung: Halteverbot Zwischenweg/EbniwegInfolge des Leitungsbaus in der Strasse wird beim Abschnitt Zwischenweg 10 bis 20 inkl. Ebniweg ein Halteverbot angeordnet. Baustellen- und Lieferverkehr im Zusammenhang mit den Bauarbeiten in diesem Abschnitt sind davon ausgenommen. Die Dauer des Halteverbots ist vom 12. Juni 2023 bis 11. August 2023. Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19.12.1958, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft. Datum der Neuigkeit 8. Juni 2023
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