Gewerbehinweistafeln beantragenBewilligungen für Gewerbe-Hinweisetafel Gemäss § 26 lit. b der kantonalen Signalisationsverordnung sind die Gemeindebehörden für den Vollzug des Bundesrechts über die Strassenreklamen im Bereich der Staats- und Gemeindestrassen zuständig. Dies hat zur Folge, dass neu die Gemeinden die strassenverkehrsrechtliche Bewilligung erteilen. Das Ressort Sicherheit erteilt strassenverkehrsrechtliche Bewilligungen für:
Standorte Der Sinn der Gewerbe-Hinweistafel ist nicht Reklame. Sie soll auch nicht zufälligen Passanten dienen, sondern ausschliesslich Kunden, deren erklärtes Ziel der "Wiesengrund" bzw. die "Feldhof Garage" ist. Unter diesem Eindruck und im Sinn der polizeilichen Empfehlung kann pro Betrieb lediglich eine einzige Gewerbe-Hinweistafel bewilligt werden. Die Beschaffung und Montage erfolgt gegen Rechungsstellung durch die Gemeinde. Gewerbe-Hinweistafeln dürfen ausschliesslich an bestehenden Ständern der Strassenbezeichnung montiert werden. Sie sind geeignet für Strassen mit nicht mehr als vier bis sechs Gewerbebetrieben, d.h. es dürfen max. sechs Hinweistafeln pro Ständer angebracht werden.
Gesuche Gesuche sind schriftlich einzureichen und müssen folgende Unterlagen enthalten: • Katasterkopie 1:500 mit rot eingetragenem Standort der Gewerbe-Hinweistafel
Falls das Hinweisschild dem vorgegebenen Erscheinungsbild und Format entspricht, kann es durch die Gemeinde bewilligt werden.
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