Gemeinderatsbeschlüsse 23.06.2025
Herrenhaus, Umnutzung OG für Logopädie
Die Schule Neftenbach meldete den Bedarf, die Wohnung im Herrenhaus ab Schuljahr 2025/26 für schulische Zwecke zu nutzen. Vorgesehen ist, dass die Logopädie dort untergebracht wird. Dies ist sinnvoll, da im gleichen Gebäude bereits die Psychomotorik vor Ort ist. Somit wären sämtliche Therapieangebote der Schule Neftenbach am gleichen Schulstandort. Im Herrenhaus befindet sich ebenfalls der Schulpsychologische Dienst. Der enge Austausch zwischen Therapiepersonal und Schulpsychologischem Dienst wird von der Schule sehr begrüsst. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit wäre somit mehr gewährleistet und die Vernetzung unter den Fachpersonen vereinfacht möglich. Der Gemeinderat hat für die notwendige sanfte Sanierung im Innenbereich, sowie den Ausbau der Arbeitsplatzinfrastruktur für die schulischen Bedürfnisse, einen Objektkredit als gebundene Ausgabe von CHF 34'000 bewilligt.
Organisation Bauamt – Vergabe externe Feuerpolizei
Bis anhin wurden die feuerpolizeilichen Stellungnahmen und Beurteilungen, welche Bestandteil von ca. einem Drittel aller Baubewilligungen sind, ohne die entsprechenden Qualifikationen (d.h. mindestens eidg. Brandschutzfachmann/-fachfrau) vorgenommen. Dies wurde seitens GVZ und Statthalteramt auf Zusehen hin toleriert, wobei der Druck bzw. die Notwendigkeit für eine anderweitige, zeitgerechte Lösung stetig gestiegen ist. Dies auch deshalb, weil sowohl die Anforderungen an eine feuerpolizeiliche Beurteilung als auch deren Komplexität – unter anderem infolge der dynamischen Gesetzgebung in diesem Bereich – laufend gestiegen sind bzw. weiterhin steigen. Eine entsprechende Stelle als Feuerpolizist/in wurde im März 2025 öffentlich ausgeschrieben. Innerhalb der vierwöchigen Ausschreibungsfrist sind keine Bewerbungen eingegangen, was auf den ausgetrockneten Markt und den Fachkräftemangel zurückzuführen ist.
Das vom Bauamt ausgearbeitete Anforderungsprofil für die Aufgaben eines externen Feuerpolizisten geht von einem geschätzten Wochenvolumen von Durchschnittlich ca. drei bis sechs Stunden, je nach Volumen der Gesuchseingänge, aus. Folgende Tätigkeitsbereiche werden damit adressiert:
- Feuerpolizeiliche Prüfungen bzw. schriftliche Stellungnahmen zu allen feuerpolizeilichen Anfragen und Gesuchen (Baugesuche und Gesuche für wärmetechnische Anlagen).
- Punktuelle Unterstützung des Bausekretärs bei feuerpolizeilichen Baukontrollen (maximal ca. fünf Kontrollen pro Jahr).
- Durchführung der periodischen Gebäudekontrollen (Feuerpolizei) auf dem ganzen Gemeindegebiet von
Neftenbach (insgesamt ca. 30 Objekte).
Die bevorstehende Revision der Brandschutzbestimmungen wird die obgenannten Tätigkeitsbereiche voraussichtlich weiter verkleinern, sodass der Bedarf nach externer Unterstützung die sechs Stunden pro Woche mittel- bis langfristig nicht überstiegen werden dürfte.
Der Gemeinderat hat für die feuerpolizeilichen Arbeiten ein Kredit von CHF 18'480 exkl. MWST für das noch laufende Jahr 2025 als gebundene Ausgabe bewilligt. Die Bewilligung der Ausgaben 2026 (CHF 43'680 exkl. MWST) erfolgen unter dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung der Gemeindeversammlung. Der Auftrag für die externe Unterstützung im Bereich der Feuerpolizei wird an die Gossweiler Ingenieure AG, Schaffhauserstrasse 55, Bülach, erteilt. Das Auftragsverhältnis wird zunächst auf eine Dauer von zwei Jahren befristet, um anschliessend die Ausgangslage sowie die Qualität der Zusammenarbeit erneut überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu können.