Abstimmungen und Wahlen

Die nächsten Wahl- und Abstimmungssonntage:

30. November 2025
8. März 2026 (Erneuerungswahlen Kommunalbehörden)
14. Juni 2026
27. September 2026
29. November 2026

30. November 2025

Eidgenössische Vorlagen

  • Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» (BBl 2025 2027)
  • Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» (BBl 2025 2026)
  • Änderung vom 21. März 2025 des Postgesetzes (PG) (BBl 2025 1104)

Kantonale Vorlagen

  • Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) (Änderung vom 7. April 2025; Prämienverbilligung, Bundes- und Kantonsbeitrag)
  • A. Kantonale Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» (ABl 2024-02-23)
    B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 12. Mai 2025 (ABl 2025-06-06)
  • A. Kantonale Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» (ABl 2022-09-09)
    B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 30. Juni 2025 (ABl 2025-07-04)
  • Strassengesetz (StrG), (Änderung vom 31. März 2025; Umsetzung der «Mobilitätsinitiative») (ABl 2025-04-17)
  • Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (PVG) (Änderung vom 14. April 2025; Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative») (ABl 2025-06-06)

Kommunale Vorlagen

  • keine

Aktuelle Abstimmungen
Zu den Ergebnissen der aktuellen Abstimmungen

Archiv
Zu den Ergebnissen vergangener Abstimmungen

 

Generelle Informationen 

- Wer darf grundsätzlich wählen und abstimmen?
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Wählen und Abstimmen berechtigt.

- Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Stimmrechtsausweis verloren, unvollständig oder beschädigt erhalten habe? 
Bitte nehmen Sie Kontakt zur Einwohnerkontrolle auf.

- Wie übe ich mein briefliches Stimmrecht aus?
Unterschreiben Sie den per Post zugestellten Stimmrechtsausweis. Legen Sie die eigenhändig und handschriftlich ausgefüllten Wahl- und/oder Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es. Legen Sie diesen Stimmrechtsausweis und das verschlossene Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert (Zustellkuvert). Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis um 10.00 Uhr am Wahl- und Abstimmungssonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können auch den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 3/7, benützen.

- Wie kann ich persönlich wählen und abstimmen?
Unterschreiben Sie den per Post zugestellten Stimmrechtsausweis. Nehmen Sie diesen Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn am Schalter der Gemeindeverwaltung ab. Legen Sie die eigenhändig und handschriftlich ausgefüllten Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne ein. Das persönliche Stimmrecht können Sie sowohl vorzeitig (während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung) oder auch direkt am Wahlsonntag zwischen 8.30 und 10.00 Uhr ausüben. 

- Wie heisst die offizielle Mobile-Applikation (App), welche mir Informationen zu den Wahlen und Abstimmungen liefert?
Die App «VoteInfo» informiert Sie über die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen (Download Android-Geräte / Download für Apple-Geräte).