Die nächsten Wahl- und Abstimmungssonntage:
9. Februar 2025
18. Mai 2025
28. September 2025
30. November 2025
9. Februar 2025
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative vom 21.02.2023 "Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)"
Kantonale Vorlagen
Bezirk Winterthur, Vorlage
- 1. Wahlgang, Erneuerungswahl der Ersatzmitglieder des Bezirksrates Winterthur für die Amtsdauer 2025 - 2029
Kommunale Vorlagen
- 1. Wahlgang, Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026
- 3. Wahlgang, Ersatzwahl eines Mitglieds der ev.-ref. Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2022-2026
Archiv
Zu den Ergebnissen vergangener Abstimmungen
Generelle Informationen
- Wer darf grundsätzlich wählen und abstimmen?
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Wählen und Abstimmen berechtigt.
- Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Stimmrechtsausweis verloren, unvollständig oder beschädigt erhalten habe?
Bitte nehmen Sie Kontakt zur Einwohnerkontrolle auf.
- Wie übe ich mein briefliches Stimmrecht aus?
Unterschreiben Sie den per Post zugestellten Stimmrechtsausweis. Legen Sie die eigenhändig und handschriftlich ausgefüllten Wahl- und/oder Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es. Legen Sie diesen Stimmrechtsausweis und das verschlossene Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert (Zustellkuvert). Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis um 10.00 Uhr am Wahl- und Abstimmungssonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können auch den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 3/7, benützen.
- Wie kann ich persönlich wählen und abstimmen?
Unterschreiben Sie den per Post zugestellten Stimmrechtsausweis. Nehmen Sie diesen Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn am Schalter der Gemeindeverwaltung ab. Legen Sie die eigenhändig und handschriftlich ausgefüllten Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne ein. Das persönliche Stimmrecht können Sie sowohl vorzeitig (während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung) oder auch direkt am Wahlsonntag zwischen 8.30 und 10.00 Uhr ausüben.
- Wie heisst die offizielle Mobile-Applikation (App), welche mir Informationen zu den Wahlen und Abstimmungen liefert?
Die App «VoteInfo» informiert Sie über die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen (Download Android-Geräte / Download für Apple-Geräte).