Gemeinderatsbeschlüsse 01.09.2025

16. September 2025

Budget und Steuerfuss 2026

Die Schulpflege sowie der Gemeinderat haben das Budget 2026 beraten und bereinigt, so dass der Gemeinderat das Budget 2026 zuhanden der Rechnungsprüfungskommission und der Gemeindeversammlung verabschieden konnte.

In der Erfolgsrechnung wird mit einem Aufwand von CHF 36'567'300 und einem Ertrag von CHF 17'936'900 gerechnet. Der zu deckende Aufwandüberschuss von CHF 18'630'400 soll durch 98 Steuerprozente (Budget 2025: 102 %) gedeckt werden. Bei einem 100-prozentigen Gemeindesteuerertrag von CHF 20'077'600 (Budget 2025 CHF 19'181'000) ergibt dies CHF 19'676'000. Der resultierende Ertragsüberschuss von CHF 1'045'600 wird dem Bilanzüberschuss zugewiesen. Im Resultat ist keine Bildung von finanzpolitischen Reserven enthalten. Der interne Zinssatz wird auf 0,5 % festgesetzt.

In der Investitionsrechnung betragen die Ausgaben im Verwaltungsvermögen CHF 8'421'000 und die Einnahmen CHF 921‘000. Die Nettoinvestitionen belaufen sich somit auf CHF 7'500'000. Beim Finanzvermögen sind keine Ein- und Ausgaben vorgesehen. Auf dem Verwaltungsvermögen sind insgesamt CHF 1'945'700 Abschreibungen vorgesehen (Vorjahr CHF 1'802'000).

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Genehmigung des Voranschlages und die Festsetzung des Steuerfusses auf 98 % (Steuerfuss 2025 102 %).

 

Wasserversorgung Erschliessung Siedlung Oedenhof, Kreditbewilligung

Der Gemeinderat hatte am 11. November 2024 einen Kredit von CHF 348'000 inkl. MwSt. für das Projekt zur Erschliessung der Siedlung Oedenhof an das kommunale Trinkwassernetz bewilligt. Die 1. Etappe wurde erstellt. Für die 2. und 3. Etappe läuft momentan das Baubewilligungsverfahren. Bei der Prüfung des Baugesuches verlangte der Kanton, dass im Wald eine zusätzliche Leitung ersetzt wird, damit nur ein Bodeneingriff im Wald erfolgt. Denn die zusätzlich zu ersetzende Leitung aus dem Jahre 1892 hätte mittelfristig in einem eigenen Projekt ebenfalls ersetzt werden sollen. Die Anliegen aus Sicht Wald und des kantonalen Forstkreises sind nachvollziehbar. Deshalb wird der zusätzlich geforderte Leitungsersatz vorgezogen und gemeinsam mit dem ursprünglich geplanten Leitungsersatz vorgenommen. Damit erhöhen sich die Kosten um CHF 138'500. Der Gemeinderat hat den erforderlichen Zusatzkredit als gebundene Ausgabe bewilligt.

 

Revision Bau- und Zonenordnung, Mehrwertausgleich

Die geltende Bau- und Zonenordnung trat am 8. Oktober 2021 in Kraft. Sie wurde in einem längeren Prozess über mehrere Jahre erarbeitet. Während dieser Zeit ist das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz in Kraft getreten. Dieses verlangt, dass die Gemeinden den Ausgleich von Planungsvorteilen infolge von Auf- oder Umzonungen in ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) zu regeln haben.

Der Gemeinderat und die Baukommissionen haben mit der erneuten Revision der BZO bzw. der kommunalen Regelung des Mehrwertausgleichs bewusst etwas zugewartet. So konnte sich die geänderte BZO etwas bewähren und es ergab auch für die Bauwilligen eine gewisse Rechtssicherheit. Für die Umsetzung des kommunalen Mehrwertausgleiches besteht eine Umsetzungsfrist. Diese ist vor kurzer Zeit abgelaufen. Deshalb soll dies nun angegangen werden. Für die Erarbeitung wurde eine Projektkommission aus Mitgliedern des Gemeinderates und der Baukommission sowie der Verwaltung gebildet und ein Kredit von CHF 9'200 für die externe fachliche Begleitung bewilligt.

Auf eine generelle Revision der BZO wird bewusst verzichtet. Denn in nächster Zeit stehen auf kantonaler und regionaler Stufe verschiedene Anpassungen des übergeordneten Rechtes an, welche dann Auswirkungen auf die BZO der Gemeinde haben. Sobald die vorgelagerten Stellen ihre Projekte abgeschlossen haben und der Handlungsbedarf für die Gemeinde Neftenbach bekannt ist, wird der Gemeinderat die Revision der Bau- und Zonenordnung anstossen.