Gemeinderatsbeschlüsse 08.12.2025
Behördenentschädigungen
Behörden-, Kommissionsmitglieder und Funktionäre erhalten eine Entschädigung nach der Entschädigungsverordnung der Gemeinde Neftenbach vom 25. November 2020. In der Entschädigungsverordnung wird auf den automatischen Teuerungsausgleich verzichtet. Aus Einfachheitsgründen sollen die Ansätze während der Dauer einer Amtsdauer unverändert bleiben. Art. 18 ermächtigt den Gemeinderat zu Beginn eines Jahres die Entschädigungen gemäss Art. 4 bis 17 dieser Verordnung im Rahmen der für das Gemeindepersonal geltenden Bestimmungen der Teuerung anzupassen.
Letztmals wurden die Entschädigungen gemäss Entschädigungsverordnung per 1. Januar 2023 der Teuerung angepasst. Seit der letzten Anpassung hat der Regierungsrat drei Mal Teuerungszulagen im Umfang von total 2.9% an das Staatspersonal gewährt. Zu berücksichtigen sind auch die Teuerungen auf den einzelnen Teuerungszulagen. Gesamthaft ergibt sich eine Teuerungszulage von 2.92%. Damit nicht die neugewählte Behörde im 1. Halbjahr nach Amtsantritt bereits über die eigene Entschädigung befinden muss, ist es angezeigt, dass die Teuerung jeweils auf den 1. Januar des Jahres, in welchem die Amtsperiode endet, ausgeglichen wird. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, die Entschädigungen von Behörden- und Kommissionsmitglieder sowie Funktionäre gemäss Entschädigungsverordnung per 1. Januar 2026 um die aufgelaufene Teuerung von 2.92% zu erhöhen.
Entschädigung Feuerwehr
Die Entschädigungsverordnung der Gemeinde Neftenbach besagt, dass die Entschädigungen und der Sold für die nebenamtlichen Funktionäre/innen der Feuerwehr vom Gemeinderat festgelegt werden. Die letzte Anpassung erfolgte mit Wirkung ab 1. Januar 2023. Der Gemeinderat hat per 1. Januar 2026 die Entschädigungen von Behörden- und Kommissionsmitglieder sowie Funktionäre der Teuerung angepasst. Es ist folgerichtig, dass auch die Entschädigungen der Feuerwehr per 1. Januar 2026 ebenfalls der Teuerung angepasst werden. Dabei wurde die Teuerung seit der letzten Anpassung bis heute berücksichtigt.
Waldgrundstücke
Die Eigentümerschaft der Waldgrundstücke Kat.-Nrn. 1647 und 1654, Schi, Neftenbach, beabsichtigen die Grundstücke zu veräussern und haben sie der Gemeinde zum Kauf angeboten. Die Grundstücke wurden durch den Förster geschätzt und die Werte bestimmt. Zwischenzeitlich wurde in Zusammenarbeit mit dem Notariat und Grundbuchamt Wülflingen-Winterthur ein Kaufvertragsentwurf ausgearbeitet. Die Vekäufer haben sich mit dem Entwurf einverstanden erklärt.
Der Kaufpreis für die beiden Parzellen Kat.-Nr. 1647 und 1654 mit einer Grösse von 10'465 m2 bzw. 32'704 m2 beträgt CHF 92'297.15 und entspricht der Waldwertschätzung durch den Förster. Der Kauf wurde ist im Budget 2026 enthalten. Der Kredit sowie der Kaufvertrag wurden genehmigt, so dass die Eigentumsübertragung Anfang 2026 erfolgen kann.
Notstromanlage mit Batterie Schulanlage Auenrain
Im Budget 2024 wurde für den Einbau einer Notstromanlage mit Batterien für die Schulanlage Auenrain ein Ausgabenposten von CHF 45'000.- eingestellt. Nach Einholung verschiedener Offerten wurde am 15. November 2024 der Auftrag vergeben. Die Arbeiten konnten nicht mehr im 2024 ausgeführt werden, sondern fanden erst im 1. Quartal 2025 statt. Effektiv beliefen sich die Kosten auf CHF 37'528.90. Die Kosten können nicht nachträglich dem Jahr 2024 belastet werden. Sie sind nun nachträglich vom Gemeinderat ausserhalb des Budgets 2025 bewilligt worden.
Aufhebung Benützungsbeschränkung
1973 wurde für die Errichtung einer Baubaracke als Provisorium an der Hettlingenstrasse die Baubewilligung erteilt. Die genehmigte Baute diente einzig als Aufenthaltsraum des Handballclubs Neftenbach und durfte weder anderweitig ausgebaut noch für andere Zwecke verwendet werden. Die Zweckbeschränkung der Baute wurde mittels Eintragung im Grundbuch sichergestellt. Vor einigen Jahren wurde die Baute abgebrochen bzw. vollständig rückgebaut. Damit verliert die Baubewilligung ihre Gültigkeit und der Grundbucheintrag kann gelöscht werden.