Gemeinderatsbeschlüsse 16.02.2026

4. März 2026

Gemeindeversammlung 3. Juni 2026

Auf die Gemeindeversammlung am Mittwoch, 3. Juni 2026, 19.00 Uhr werden folgende Geschäfte traktandiert:

  1. Abnahme Jahresrechnung 2025
  2. Vorberatung Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Mehrwertausgleich
  3. Beantwortung von allfälligen Anfragen gem. § 17 des Gemeindegesetzes

 

Energieplanung

Im Energieplan werden Gebiete ausgeschieden, in denen bestimmte Energieträger wie beispielsweise Abwärme aus Abwasser, Erdwärme oder Energieholz prioritär genutzt werden sollen. Die letzte Energieplanung der Gemeinde Neftenbach von 2013 ist veraltet und es bestand Revisionsbedarf. Mit Beschluss Nr. 2025-94 vom 28. April 2025 hat der Gemeinderat den Auftrag für die Überarbeitung der kommunalen Energieplanung von Neftenbach dem Planungsbüro Planar AG, Zürich, erteilt. Die Firma Planar AG hat nun in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde den Planungsbericht zur kommunalen Energieplanung, die Energieplankarte, die Massnahmenblätter und den Infrastruktur- und Energiepotentialplan ausgearbeitet.

Ziele:

Die Energieplanung schafft Planungssicherheit für die beteiligten Akteure und dient als wichtiges strategisches Koordinationsinstrument für den Gemeinderat, die Verwaltung und Fachleute. Die Energieplanung bildet unter anderem die Grundlage zur Bewilligung allfälliger Übergangslösungen beim Heizungsersatz in Gebieten mit zukünftigen Fernwärmeverbunden (Kunde muss für Bewilligung fossiler Wärmeerzeuger Anschlusslösung aufzeigen, z. B. Vorvertrag mit Fernwärmeanbieter). Gegen aussen dient die Energieplanung als Kommunikationsgrundlage gegenüber der Bevölkerung und weiteren Akteuren.

Der Energieplan ist behördenverbindlich. Das bedeutet, dass die vorgesehenen Massnahmen in der Behördentätigkeit (Realisierung und Bewilligungsverfahren) zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen sind. Eine grundeigentümerverbindliche Umsetzung ist bei Bedarf grundsätzlich möglich. Beispielsweise ermöglicht das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) in § 295 Abs. 2 auf der Basis eines rechtskräftigen Energieplans unter bestimmten Voraussetzungen die Verfügung einer Anschlusspflicht an ein Wärmenetz.

Als Resultat der Energieplanung liegen der Planungsbericht mit den, die Energieplankarte mit verbindlichen Festlegungen wie Verbund- und Eignungsgebiete, Massnahmenblätter zur Umsetzung des Energieplans mit Massnahmenbeschrieb, Verantwortlichkeiten und Vorgehen vor.

Vorgenommene Änderungen:

Die Energienutzung und -versorgung sowie die Zielvorgaben haben sich seit dem letzten Planungsbericht zur Energieplanung stark gewandelt. Neu gilt das übergeordnete Ziel, bis 2050 vollständig von fossilen auf erneuerbare Energiequellen umzusteigen und Netto-Null Treibhausgasemissionen auszustossen.

Der Ausbau des bestehenden Wärmeverbundes ist nach der Auslagerung in eine eigene Rechtspersönlichkeit in Planung und vorgesehen. Das vorgesehene Verbundgebiet stimmt aufgrund der Planung nicht mehr mit dem in der bisherigen Energieplanung ausgewiesenen Gebiet überein.

Die revidierte Energieplanung nimmt diese neuen Erkenntnisse auf und soll zudem aufzeigen, wie die übergeordneten Energie- und Klimaziele in der Wärme-/Kälteversorgung umsetzbar sind. Sie zeigt zudem auf, dass für ein weiteres Gebiet ein Verbund zu prüfen ist.

Der kommunale Energieplan betrachtet primär die Wärme- und Kälteversorgung, da diese eine räumliche Koordination erfordert. Das Siedlungsgebiet ist entsprechend des neuen kantonalen Geodatenmodells flächendeckend in zwei Gebietsversorgungstypen eingeteilt: Verbundgebiete und Eignungsgebiete.

Der Fokus liegt in der Optimierung und Erweiterung des bestehenden thermischen Netzes für eine Transformation weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energieträgern sowie der Prüfung und dem anschliessenden möglichen Aufbau eines weiteren Verbundgebietes. Für die Gebiete wurden entsprechende Umsetzungsmassnahmen formuliert.

Strom und Mobilität sind aus energiepolitischer Sicht ebenfalls bedeutend, liegen jedoch nicht im Fokus der Energieplanung. Die Themen werden dennoch im Zusammenhang mit dem Gesamtenergieverbrauch der Gemeinde Neftenbach behandelt. Damit wird ihre Bedeutung eingeordnet und Handlungsmöglichkeiten im Gesamtkontext der Energieplanung ermöglicht

Der Energieplan wurde im Januar 2026 dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich zur Vorprüfung eingereicht. Die mündlich erhaltenen Rückmeldungen aus der Vorprüfung wurden entsprechend eingearbeitet. Der überarbeitete Energieplan hat der Gemeinderat genehmigt und zur Festsetzung durch die Baudirektion des Kantons Zürich eingereicht. Sobald die kantonale Genehmigung vorliegt, wird der neue Energieplan in die Rechtssammlung aufgenommen und auf der Homepage publiziert.

 

Turnverein Neftenbach, Unterstützung Anlässe

Der Turnverein Neftenbach wird im Jahr 2027 sein 150-Jahr-Jubiläum feiern. Der Turnverein Neftenbach zählt – ohne Frauen – ca. 350 Mitglieder zwischen 5 und 85 Jahren. Er will seinen Teil zum Turnsport leisten und hat sich zum Ziel gesetzt, regelmässig Anlässe des Zürcher Turnverbandes oder der Region Winterthur und Umgebung durchzuführen. Für die Jahre 2026 – 2029 werden mehrere Anlässe durchgeführt u.a. der Jugendsporttag 2026 und Kunstturntage in den Jahren 2028 und 2029. Die geplanten Anlässe des Turnvereins werden als «Saubere Anlässe» zertifiziert und nach den Grundsätzen von «Cool and Clean» durchgeführt. Der Gemeinderat hat sich bereit erklärt, einen Teil der dadurch entstehenden Mehrkosten im Rahmen eines Sponsorings zu übernehmen. Zusätzlich beteiligt sich die Gemeinde mit der Übernahme von Materialkosten im Bereich Inklusion.

 

Kauf Waldgrundstücke

Der Eigentümer der Waldgrundstücke Kat.-Nr. 1604 und 1606 beabsichtigt die Grundstücke zu veräussern und hat sie der Gemeinde zum Kauf angeboten. Die Grundstücke befinden sich im Tobel und grenzen an den Gemeindewald an. Die beiden Parzellen wurden durch den Förster geschätzt und die Werte bestimmt. Der Kaufpreis für die beiden Parzellen Kat.-Nr. 1604 und 1606 mit einer Grösse von 9'837 m2 bzw. 5'652 m2 beträgt CHF 12'564.60 und entspricht der Waldwertschätzung durch den Förster. Der Gemeinderat hat den notwendigen Kredit bewilligt und den Kaufvertrag genehmigt, so dass die Eigentumsübertragung in nächster Zeit erfolgen kann.

 

Vernetzungsprojekt Dägerlen-Hettlingen-Neftenbach, Verlängerung bis 2027

Das Vernetzungsprojekt Neftenbach – Hettlingen – Dägerlen hat die Laufzeit Ende 2025 abgeschlossen. Da ab 2028 die Vernetzungsprojekte mit den Landschaftsqualitätsprojekten in ein Projekt zur Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität zusammengelegt werden, kann das bisherige Vernetzungsprojekt bis Ende 2027 verlängert werden. Dies ist einfach zu erledigen und kann erfolgen, wenn alle drei Trägergemeinden der Verlängerung zustimmen.

Eine Weiterführung ist sinnvoll, da zurzeit bereits 65% der Landwirte Teil dieses Projektes sind. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, müssen keine neuen Vereinbarungen mit den beteiligten Landwirten abgeschlossen werden. Diese können aber selber entscheiden, ob Sie die Vernetzungsverträge bis Ende 2027 weiterführen oder aussteigen möchten. Für den Gemeinderat gibt es keinen Anlass, das Projekt zu beenden und hat der Verlängerung zugestimmt.

 

Jahresrechnung 2025, Abrechnung der Gebührenrechnungen

Die Abrechnung über die Liegenschaftenabgaben weist keine Abweichungen zur Finanzbuchhaltung auf, wurde vom Gemeinderat genehmigt und weist folgende Gebührenerträge aus:

Wassergebühren

Der Mengenpreis pro Kubikmeter Wasser beträgt CHF 2.00 (exkl. MWSt), die jährliche Grundgebühr pro Wassermesser mit einem Durchmesser bis und mit 1“ CHF 130 und über 1“ CHF 420 (exkl. MWSt).

Wasser

Rechnung 2025

Budget 2025

Rechnung 2024

Grundgebühr

178'567.00

 

178'854.15

Mengengebühr

716'705.80

 

680'607.45

weitere Wasserbezüge

29'189.30

 

6'402.10

Total                   CHF

924'462.10

865’000.00

865'863.70

Abwassergebühren

Der Mengenpreis pro m³ Frisch-/Brauchwasser beträgt CHF 1.70 (exkl. MWSt), die jährliche Grundgebühr pro m² gewichteter Parzellenfläche liegt bei CHF 0.12 (exkl. MWSt)

Abwasser

Rechnung 2025

Budget 2025

Rechnung 2024

Grundgebühr

283'363.55

 

236'317.45

Mengengebühr

562'661.25

 

405'465.30

weitere Verrechnungen

10'447.20

 

701.30

Total                   CHF

856'472.00

959'600.00

642'484.05

Kehrichtgebühren

Die jährliche Grundgebühr beträgt pro Haushalt bzw. Betrieb CHF 75 (exkl. MWSt).

Kehricht

Rechnung 2025

Budget 2025

Rechnung 2024

Haushaltkehricht

189'822.55

 

189'825.00

Gewerbekehricht

22'963.35

 

20'270.90

weitere Verrechnungen

-37.50

 

-525.15

Total                   CHF

212'748.40

207'200.00

209'570.75

 

Sanierung Kehlhofstrasse, Bauabrechnung

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 28. April 2025 wurde für die Sanierung der Kehlhofstrasse ein Kredit von CHF 95'000 inkl. MwSt. bewilligt. Die Arbeiten wurden wie geplant ausgeführt und fertig erstellt. Die Bauabrechnung Strassensanierung Kehlhofstrasse weist die Gesamtkosten von CHF 92'318.80 inkl. MwSt. aus. Die Bauabrechnung Strassensanierung Kehlhofstrasse schliesst somit um CHF 2'681.20 inkl. MwSt. resp. 2.8 % unter dem geplanten Kredit ab. Die Minderkosten sind darauf zurückzuführen, dass es bei der Position Verschiedenes/Unvorhergesehenes ca. 2'500.00 weniger Aufwendungen gab.

 

Sanierung Sonnhalden-, Rötelboden- und Rötelhochstrasse, Bauabrechnung

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 28. Oktober 2024 wurde für die Sanierung Sonnhalden-, Rötelboden- und Rötelhochstrasse ein Kredit von CHF 500'000 inkl. MwSt. bewilligt. Die Arbeiten wurden wie geplant ausgeführt und fertig erstellt. Die Bauabrechnung weist Gesamtkosten von CHF 424'683.05 inkl. MwSt. und somit Minderkosten von CHF 75'316.95 aus. Die Minderkosten sind darauf zurückzuführen, dass das Unternehmerangebot sehr günstig war und dass es kein Unvorhergesehenes gab.

 

Spitex Neftenbach-Pfungen-Dättlikon, Jahresrechnung 2026

Die Betriebskommission hat die letzte Jahresrechnung für das Jahr 2025 des Zweckverbandes Spitex Neftenbach-Pfungen-Dättlikon abgenommen und zu Handen der Verbandsgemeinden verabschiedet. Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2025 mit einem Aufwandüberschuss zu Lasten der drei Verbandsgemeinden von CHF 88'037.88 bzw. einem Anteil der Gemeinde Neftenbach von CHF 53'063.16 abgenommen.

16.02.2026