Gemeinderatsbeschlüsse 30.03.2026
Sanierung Radhofstrasse
Die Radhofstrasse ist gemäss Zustandsbeurteilung in einem schlechten Zustand und soll demnächst saniert werden. Im Abschnitt zwischen der alten Radhofstrasse und der Einmündung in die Seuzachstrasse gilt eine maximal zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h. Gemäss Verkehrsmessung der Kantonspolizei und Rückmeldungen der Anwohner wird vor allem nachts auf der Radhofstrasse zu schnell gefahren. Deshalb sind im Rahmen der anstehenden Strassensanierung Massnahmen zur Verkehrsberuhigung eingeplant worden. Auf Höhe der Einmündung in die alte Radhofstrasse wird ein flacher, leicht überfahrbarer Vertikalersatz (Anrampung) eingebaut. Zudem werden Vertikalversätze mit Parkplätzen eingebaut, um die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Das Projekt wird während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Sobald die Kantonspolizei die Signalisationsänderungen verfügt hat, wird auch dies öffentlich ausgeschrieben.
Änderung Lehrpersonalgesetz
An der Sitzung vom 2. März 2026 beschloss der Kantonsrat die Änderung des Lehrpersonal-gesetzes (Anpassung neu definierter Berufsauftrag, Vorlage 5966) und unterstellte die Änderung dem fakultativen Referendum. Da dieser Beschluss mit grossen finanziellen Auswirkungen für alle Gemeinden verbunden ist, wird dagegen das Gemeindereferendum ergriffen.
Die den Zürcher Gemeinden anfallenden Kosten für die Volksschule sind seit Jahrzehnten stark steigend. So haben sich die Kosten pro Schülerin und Schüler in den vergangenen rund 20 Jahren praktisch verdoppelt. Die Volksschule nimmt mittlerweile gegen 50 Prozent – in einzelnen Fällen sogar über 60 Prozent – der Gemeindebudgets in Anspruch und ist damit der mit Abstand grösste Ausgabenposten der Gemeinden. In der Gemeinde Neftenbach sind es 43 Prozent.
Der Kantonsrat hat den Vorschlag des Regierungsrates in entscheidenden Punkten abgeändert, so dass anstelle der beantragten Mehrkosten für Kanton und Gemeinden von rund 25 Mio. Franken nun 83 Mio. Franken pro Jahr resultieren, was bei den Gemeinden aufgrund des Kostenschlüssels mit Mehrkosten von 67.3 Mio. Franken pro Jahr verbunden wäre.
Die vom Kantonsrat verabschiedete Gesetzesänderung überstrapaziert die finanzpolitischen Möglichkeiten der Gemeinde, auch wenn der Druck in der Volksschule aufgrund der zahlreichen Herausforderungen anerkannt wird. Die Mehrbelastung, welche die vorgeschlagenen Neuerungen für die Gemeinde nach sich ziehen würden, ist finanziell nicht mehr tragbar. Ausserdem droht ein weiterer Kostenanstieg im Volksschulbereich mit zusätzlichen Vorlagen in Bearbeitung.
Die vorliegende Gesetzesänderung zeigt auf, dass die Möglichkeiten der Gemeinden zur Einflussnahme auf die Kostenentwicklung in der Volksschule gering sind, da die Rechtsetzung in der Kompetenz des Kantons liegt, obwohl der Kostenschlüssel für die Besoldung der Lehrpersonen im Volksschulbereich gemäss § 61 des Volksschulgesetzes zu 80 Prozent bei den Gemeinden und lediglich zu 20 Prozent beim Kanton liegt. Dadurch wird das an-zustrebende Äquivalenzprinzip, das gerade im Volksschulbereich mit den stark wachsenden Kosten wichtig wäre, verletzt. Auch aufgrund der enormen Diskrepanz zwischen Rechtsetzungsbefugnissen und Finanzierungspflichten in diesem Aufgabenbereich können Kostensteigerungen in diesem Bereich nicht mehr hingenommen werden.
Die Verfassung des Kantons Zürich räumt den Gemeinden das Recht ein, gegen solche Beschlüsse das Referendum zu ergreifen und eine Volksabstimmung zu verlangen. Damit ein Gemeindereferendum erfolgreich ist, benötigt es die Unterstützung von 12 Politischen Gemeinden. Der Gemeinderat Neftenbach unterstützt aus genannten Gründen das Gemeindereferendum
Grundstückgewinnsteuerveranlagungen
Der Gemeinderat hat 23 Grundsteuerfälle mit insgesamt netto Steuererträgen zugunsten der Erfolgsrechnung der Gemeinde von CHF 347'625.70 veranlagt. Zusammen mit den bisherigen Veranlagungen sind bis heute netto Grundsteuererträge von CHF 1'982'188.10 veranlagt worden. Im Budget wird mit Erträgen von CHF 2'500'000.- gerechnet.