Gemeinderatsbeschlüsse 27.04.2026

12. Mai 2026

Einzelinitiative – Anpassung Polizeiverordnung

Ende März reichten Katja und Raphael Betschart, Rosswettistrasse 8, 8412 Aesch (Neftenbach), zusammen mit 17 weiteren stimmberechtigten Personen, die Einzelinitiative „Verbot von lärmendem Feuerwerk“ in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein. Die Initiantinnen und Initianten beantragen die Änderung von Art. 8 Abs. 1 der Polizeiverordnung der Gemeinde Neftenbach mit folgendem Initiativtext:

Art. 8 [Abs.1] der Polizeiverordnung der Gemeinde Neftenbach sei wie folgt zu ändern.

Art. 8 Feuerwerk '

[Abs. 1] Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk mit Explosivwirkung ist ganzjährig verboten - auch in der Nacht vom 1. August auf den 2. August und vom 31. Dezember auf den 1. Januar.

Die Initiantinnen und Initianten begründen den Antrag auf Änderung damit, dass Feuerwerk starken Lärm verursacht, der empfindlichen und speziell auch kranken Menschen, Wild-, Nutz- und Haustiere belastet und gesundheitlich schädigen kann. Zusätzlich wird die Nachtruhe auch oft über mehrere Tage vor und nach den erlaubten Zeiten gestört. Zudem führt Feuerwerk zu Luft- und Umweltverschmutzung sowie vermehrtem Littering, auch auf Privatgrund und nahe bei Tierhaltungen, trotz der bestehenden Vorschriften (Art. 18 + 26 Polizeiverordnung). Eine Einschränkung auf nicht lärmendes Feuerwerk soll diese Auswirkungen deutlich reduzieren.

Der Gemeinderat hat die Einzelinitiative geprüft und hat festgestellt, dass diese die formellen und materiellen Anforderungen erfüllt und dementsprechend gültig ist. Der Antrag um Anpassung der Polizeiverordnung wird an der Gemeindeversammlung vom 25. November 2026 behandelt.

 

Zürcher Verkehrsverbund ZVV, Vernehmlassung zu den Tarifmassnahmen 2027

Ende März unterbreitete der ZVV den Gemeinden eine Vernehmlassung zu den Tarifmassnahmen 2027, die auf den vom Kantonsrat beschlossenen Grundsätzen sowie der Finanzplanung basieren und einen Kostendeckungsgrad von über 60 % sichern sollen. Aufgrund von Teuerung, tieferen Einnahmen und steigenden Kosten ist per Fahrplanwechsel im Dezember 2026 eine lineare Tarifmassnahme von 2.7 % vorgesehen, um die finanziellen Ziele zu erreichen und Mehreinnahmen von rund 20 Mio. Franken zu erzielen.

Die wichtigsten Preisänderungen betreffen moderate Erhöhungen bei Einzeltickets und Abonnementen, während Einzeltickets im Lokalnetz unverändert bleiben. Auf der Tarifstufe 2 beträgt die Preiserhöhung für Einzeltickets im Volltarif 10 Rappen (von 4.70 auf 4.80 Franken, + 2.1 %). Ein ermässigtes Einzelticket kostet statt 3.30 Franken neu 3.40 Franken (+ 3.0 %). In den Tarifstufen 3 bis 6 Zonen werden die ermässigten Einzeltickets um 10 Rappen erhöht. Die prozentualen Aufschläge liegen im Bereich von 1.5 % bis 2.8 %.

Die Rabatte bei den Multikarten fallen weg. Damit steigen die Preise bei den Lokalnetz-Multikarten für Erwachsene um 1.60 Franken (+ 10.5 %). Bei den übrigen Tarifstufen liegen die Preisanpassungen zwischen + 6.7 % und + 8.3 %.

Die Preise der persönlichen Monatsabonnemente zweiter Klasse für Erwachsene steigen für die Lokalnetze um einen Franken (+ 2.0 %), für die Tarifstufe 2 um drei Franken (+ 3.4 %) und für die Tarifstufe 3 um vier Franken (+ 3.4 %). Für die übrigen Tarifstufen liegen die Änderungen zwischen + 2.3 % und + 2.4 %.

Die Preise für die unpersönlichen Monats- und Jahresabonnemente zweiter Klasse für Erwachsene steigen zwischen 2.7 % bei den Lokalnetzen und 7.9 % bei der Tarifstufe 2. Bei den unpersönlichen 9-Uhr-Pässen steigen die Preise zwischen 7.4 % und 8.3 %.

Die Begründungen der Tarifmassnahmen sind für den Gemeinderat nachvollziehbar, da durch den Wegfall der Rabatte bei den Multikarten und die überdurchschnittliche Erhöhung der Preise bei den unpersönlichen Abonnementen Mehreinnahmen von rund 19.8 Mio. Franken erwartet werden. Dadurch wird die Kostendeckung für 2027 erhöht, weshalb der Gemeinderat Neftenbach die vorgesehenen Massnahmen unterstützt.

 

Kanalsanierung 2026

In den Jahren 2019 – 2022 wurden sämtliche Kanalisationsleitungen in der Gemeinde untersucht. Gemäss Ergebnis der Kanal-TV-Aufnahme sind Inlinersanierungen der Haltungen Auenrainstrasse, Aspacherstrasse und Alte Schaffhausenstrasse vorzunehmen. Eine Inlinersanierung verstärkt die Leitungen und kann so die Lebensdauer verlängern. Damit die Leitungen sauber eingebunden werden können, ist es wichtig, dass die Hausanschlussleitungen vorgängig saniert sind. Der Gemeinderat hat für die notwendige Instandstellung und Erneuerung der Kanalleitungen, einen Kredit als gebundene Ausgabe von CHF 170'000 bewilligt. Die Sanierungsarbeiten werden an die Kanaltotal AG, Wettingen vergeben.

27.04.2026