Gemeinderatsbeschlüsse 11.05.2026
Eckwerte Finanzplan und Budgetvorgaben
In den vergangenen Jahren sind die Ausgaben kontinuierlich gewachsen. Ein Teil des Ausgabenwachstums hängt mit dem Wachstum der Gemeinde und der Teuerung in der Schweiz zusammen. Um die Ausgaben im Griff zu haben, hatte der Gemeinderat für die Budgets der vergangenen Jahre Eckpunkte definiert und Vorgaben gemacht. Das hat sich bewährt. Für die Budgetierung für das Jahr 2027 sowie die Finanzplanung 2027 – 2030 sind wiederum Vorgaben und Eckpunkte definiert worden.
Der Gemeinderat ist überzeigt, mit den getätigten Massnahmen und den Vorgaben ganz im Sinne des haushälterischen Umgangs mit Steuermitteln zu handeln. Gleichzeitig wird auch auf die Nachhaltigkeit geachtet. So soll weder auf den nötigen Unterhalt, auf Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz verzichtet, noch zu Lasten der nächsten Generationen gelebt werden.
Revisionsbericht Jahresrechnung 2025
Mitte April 2025 führte die Firma Baumgartner & Wüst GmbH die vorgeschriebene Revision der Jahresrechnung 2024 in der Finanzverwaltung Neftenbach durch. Das Prüfungsresultat ist sehr erfreulich. Der Bericht enthält keinen einzigen Hinweis. Der Abteilung Finanzen wird für die Arbeit gedankt und der Bericht genehmigt.
Ersatz Regenwasserleitung Zürichstrasse/Rotfarb
Die öffentliche Regenwasserleitung von der Zürichstrasse 42 bis ins Gebiet Rotfarb weist starke Schäden auf, dass eine grabenlose Sanierung nicht mehr möglich ist. Deshalb muss ein Leitungsabschnitt mit einer Gesamtlänge von rund 65 m ersetzt werden. Der Gemeinderat hat den notwendigen Kredit von CHF 155'000 bewilligt und die Ausführung der Brossi AG, Winterthur, vergeben.
Bezeichnung Bedarfsbescheinigungsstelle Zusatzleistungen
Rentnerinnen und Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen sollen möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben können. Der Regierungsrat hat dazu die Zusatzleistungsverordnung (ZLV) angepasst. Die Änderungen betreffen Personen mit Zusatzleistungen (ZL) zur AHV. Seit dem 1. Januar 2025 können sie zusätzliche Hilfe- und Betreuungsleistungen beantragen. Durch die Stärkung der Betreuung zu Hause werden die Selbstbestimmung und Autonomie im Alter gefördert und kostenintensive Heimeintritte vermieden oder zumindest hinausgezögert.
Die vergütbaren Leistungen wurden wie folgt erweitert:
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Psychosoziale Betreuung und Begleitung
- Entlastungsdienste
- Beratung sowie Leistungsabklärung und -koordination (im Zusammenhang mit der Bedarfsabklärung)
- Mittagstische und Mahlzeitendienste
- Hilfe und Betreuung in einem Nachtheim
- Transporte zu Mittagstischen sowie Tages- bzw. Nachtstrukturen
Für die neu über die Zusatzleistungen finanzierten Leistungen ist eine individuelle Bedarfsbescheinigung erforderlich, die von einer durch die Gemeinde bezeichneten Stelle ausgestellt wird. Diese Fachstelle legt Art und Umfang des Unterstützungsbedarfs fest, nachdem sie im Rahmen von Hausbesuchen die individuelle Situation umfassend beurteilt hat.
Die Gemeinden sind verpflichtet, Informationen, Beratung und die individuelle Bedarfsabklärung sicherzustellen. Sie können diese Aufgabe selbst wahrnehmen oder Dritte damit beauftragen. Aufgrund der geringen Nachfrage und fehlender interner Fachressourcen ist der Aufbau einer eigenen Stelle nicht zweckmässig. Deshalb wurde mit der Pro Senectute Kanton Zürich eine Leistungsvereinbarung für die Bedarfsabklärung abgeschlossen.
Gastwirtschaftspatente
Der Gemeinderat hat folgendes Gastwirtschaftspatent ausgesprochen:
Ahmet Bingül, Restaurant Fulmine, Seuzachstrasse 1