Allgemeines Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Neftenbach

26. Juni 2026

Aufgrund der andauernden niederschlagsarmen Periode, verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen haben die Gemeindebehörden die Situation bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk und des Feuerns im Freien beurteilt.


Seit längerer Zeit hat es keine nennenswerten Niederschläge gegeben. Im Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen und für die Jahreszeit sehr warmen Wetter herrscht grosse Trockenheit. Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine ausgiebigen und flächendeckenden Regenfälle erwarten, die zu einer deutlichen Entspannung der Gefahrenlage führen würden. Bereits der Funkenwurf eines Grillfeuers oder ein unachtsam weggeworfenes Zündholz könnte zu einem Feuer führen, das sich rasch ausbreitet.

Aus diesen Gründen beurteilen die Gemeindebehörden von Dättlikon und Neftenbach die Brandgefahr als erheblich und haben für die zwei Gemeindegebiete ab Freitag, 26. Juni 2026 12.00 Uhr ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Dieses allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:

  • Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
  • Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz oder Kohle betrieben werden (erlaubt sind Elektro- oder Gasgrills)
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk
  • Keine Höhenfeuer

Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch die Gemeindebehörden. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

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Allgemeines Feuerverbot in den Gemeindegebieten Dättlikon & Neftenbach (PDF, 335 kB) Download 0 Allgemeines Feuerverbot in den Gemeindegebieten Dättlikon & Neftenbach