Feuer- und Feuerwerkverbot auf dem Gemeindegebiet Neftenbach bleibt weiterhin bestehen

24. Juli 2026

Aufgrund der andauernden niederschlagsarmen Periode, verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen bleibt das Feuerverbot weiterhin bestehen.


Seit längerer Zeit hat es keine nennenswerten Niederschläge gegeben. Im Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen und für die Jahreszeit sehr warmen Wetter herrscht grosse Trockenheit. Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine ausgiebigen und flächendeckenden Regenfälle erwarten, die zu einer deutlichen Entspannung der Gefahrenlage führen würden. Bereits der Funkenwurf eines Grillfeuers oder ein unachtsam weggeworfenes Zündholz könnte zu einem Feuer führen, das sich rasch ausbreitet.

Dieses allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:

  • Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
  • Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz oder Kohle betrieben werden (erlaubt sind Elektro- oder Gasgrills)
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk
  • Keine Höhenfeuer

Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch die Gemeindebehörden. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird das Feuerverbot und Feuerwerksverbot auch am 1. August gelten!

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