Gemeinderatsbeschlüsse 06.07.2026

4. August 2026

Konstituierung Gemeinderat

Der Gemeinderat hat die Ressorts für die Amtsdauer 2026-2030 aufgrund der Erneuerungswahl wie folgt verteilt:

 

Vorsteher/in

Stellvertreter/in

Präsidium, Sicherheit (Präsidium)

Reding Vestner Maja

--

1. Stv.

Meier Peter

--

2. Stv.

Dreifaldt Susanne

--

Finanzen, Steuern, Kultur (Finanzen)

Müller Urs

Reding Vestner Maja

Liegenschaften, Sport, Sportanlagen, Schulhäuser (Liegenschaften)

Meier Peter

Niggli Vanja

Hochbau, Planung, Umwelt (Hochbau)

Niggli Vanja

Möckli Mirco

Werke, Forst, Verkehr, Naturschutz, Landwirtschaft (Werke)

Möckli Mirco

Dreifaldt Susanne

Gesellschaft, Jugend, Alter, Soziales, Integration (Gesellschaft)

Dreifaldt Susanne

Müller Urs

Schule

Feuchter Walter

--

 

Für die Amtsdauer 2026 – 2030 hat der Gemeinderat die Mitglieder der unterstellten Kommissionen gewählt:

Baukommission

Präsidium (Hochbau)

Niggli Vanja

Mitglied, Stellvertretung Präsidium (Werke)

Möckli Mirco

Mitglied (Liegenschaften)

Meier Peter

Mitglied

Bucher Hanspeter

Sekretariat, beratendes Mitglied ohne Stimmrecht

Böckli Mike

Feuerwehrkommission

Präsidium

Reding Vestner Maja

Kommandant

Frei Andreas

Kommandant-Stv.

Lörli Bruno

Ausbildungsoffizier

Frei Markus

Fourier

Alusi Fitim

Feldweibel / Materialwart

Meier Stefan

Kulturkommission

Präsidium, zuständiges Gemeinderatsmitglied

Müller Urs

Mitglied

Spiegel Daniel

Mitglied

Stahel Mika

Mitglied

Keller Allain

Mitglied

Costa Patricia

Mitglied

Mathis Anna

Die weiteren Delegationen sowie die Zusammensetzung der unterstellten und der beratenden Kommissionen sind auf der Gemeindehomepage www.neftenbach.ch einsehbar.

 

Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Einführung Mehrwertausgleich

An der vorberatenden Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2026 sind die teilnehmenden Stimmberechtigten dem Antrag der Rechnungsprüfungskommission gefolgt. Anstelle des Antrags des Gemeinderates (Freifläche 1´200 m2, Abgabesatz 40%) beantragt die Gemeindeversammlung der Urnenabstimmung eine Freifläche von 2´000 m2 und ein Abgabesatz von 20% für die Einführung des Mehrwertausgleichs.

Der Gemeinderat macht von seinem Recht Gebrauch und unterbreitet der Urnenabstimmung auch seine ursprüngliche Vorlage mit einem Abgabesatz von 40% und einer Freifläche von 1'200 m2. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stehen somit zwei Varianten zur Auswahl. Entsprechend wird es bei der Abstimmungsvorlage eine Stichfrage für den Fall, dass beide Varianten angenommen werden.

Die Vorlage geht nun an die Rechnungsprüfungskommission zur Prüfung und wird der Urnenabstimmung vom 29. November 2026 unterbreitet.

 

Gesamtprojekt Schulraum

Die in den Jahren 2023 und 2024 erneuerte Schülerinnen- und Schülerprognose hat für die nächsten 15 Jahren einen Bedarf an zusätzlichem Schulraum ergeben. Insbesondere die Nachfrage an schulergänzender Betreuung dürfte weiterwachsen und entsprechend Platz benötigen. Auf Basis dieser Zahlen und den Trends im Schul- und Lernumfeld hat die Schule den zukünftigen Platzbedarf und ein Raumprogramm entwickelt.

Vor einiger Zeit wurde die notwendige Sanierung des Klassentrakts 2 im Schulhaus Auenrain geplant. Im Zusammenhang mit der Sanierung ist dieses Gebäude auf die aktuellen und zukünftigen schulischen Bedürfnisse anzupassen. Die erforderliche Eingriffstiefe ist so gross, dass während der Umbau- und Sanierungsphase ein Provisorium benötigt wird. Die Kosten für das Provisorium sind sehr gross. Deshalb wurde das Vorhaben zurückgestellt bis bekannt ist, was die Schulraumplanung ergibt.

Nach einer längeren Planungsphase hat sich gezeigt, dass ein weiterer Modulbau zu errichten ist. Dieser soll Schulzimmer mit Gruppenräumen und Platz für die schulergänzende Betreuung bieten. In der ersten Phase nach der Fertigstellung kann er als Provisorium während der Sanierung und des Umbaus des Klassentrakts 2 dienen. Dadurch können die hohen Mietkosten für ein Provisorium eingespart werden.

Das Schulhaus Heerenweg ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Eine einfache und kostengünstige Sanierung ist nicht möglich. Das Schulhaus muss aufwendig auf die Erdbebensicherheit ertüchtigt werden. Zudem ist das Schulhaus Heerenweg im Inventar der Denkmalschutzobjekte von regionaler Bedeutung. Bei einer Sanierung muss auch darauf geachtet werden.

Ursprünglich war angedacht, dass während der Sanierung des Schulhauses Heerenweg ebenfalls der neue Modulbau als Provisorium genutzt werden kann. Studien haben nun gezeigt, dass bei einer umfassenden Sanierung und der Erdbebenertüchtigung mit Kosten von gut CHF 10 Mio. +/-30% zu rechnen ist. Der Gemeinderat hat entschieden, dass dieses Projekt aufgrund der sehr hohen Kosten unabhängig von übrigen Projekten betrachtet werden muss.

Aktuell werden die letzten Planungsschritte vorgenommen, dass der Gemeinderat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern den Rahmenkredit für einen zweiten Modulbau und die Sanierung des Klassentrakts 2 zur Abstimmung am 29. November 2026 vorlegen kann. Dann wird der Gemeinderat umfassend über das Vorhaben und die geplanten Umsetzungszeitpunkte informieren.

 

Gemeinderat Neftenbach

Martin Schmid
Gemeindeschreiber

Neftenbach, 3. August 2026