Lärmintensive Arbeiten während den allgemeinen Nacht- und Ruhezeiten
Unter dem Vorbehalt, dass die arbeitsrechtlichen Bestimmungen erfüllt werden, erteilt die Gemeinde der Alder-Zani AG, 8404 Winterthur, gestützt auf Art. 28 der Polizeiverordnung sowie der Verordnung über den Baulärm, die Bewilligung über die Mittagszeit von:
Mi, 30.September 2026, über Mittag
bis
Di, 6. Oktober 2026, über Mittag
zu Arbeiten im Zusammenhang mit der Instandstellung des Deckenbelags vom Abschnitt Haltenstrasse bis Wolfzangenstrasse 26, in Neftenbach vorzunehmen.