Gemeinderatsbeschlüsse 31.08.2026

15. September 2026

Budget und Steuerfuss 2027

Die Schulpflege sowie der Gemeinderat haben das Budget 2027 beraten und bereinigt, so dass der Gemeinderat das Budget 2027 zuhanden der Rechnungsprüfungskommission und der Gemeindeversammlung verabschieden konnte.

In der Erfolgsrechnung wird mit einem Aufwand von CHF 47'141’000.- und einem Ertrag von CHF 28'161’600.- gerechnet. Der zu deckende Aufwandüberschuss von CHF 18'979'400.- soll durch 98 Steuerprozente (Budget 2026: 98%) gedeckt werden. Bei einem 100-prozentigen Gemeindesteuerertrag von CHF 20'200'000.- (Budget 2026 CHF 20'077'600.-) ergibt dies CHF 19'796'000.-. Der resultierende Ertragsüberschuss von CHF 816'600.- wird dem Bilanzüberschuss zugewiesen. Im Resultat ist keine Bildung von finanzpolitischen Reserven enthalten. Der interne Zinssatz wird auf 0,5% festgesetzt.

In das Budget eingeflossen ist die Neubewertung der Liegenschaften des Finanzvermögens. Die erwartete Aufwertung dieser Bauten und Grundstücke führt zu einem Buchgewinn von CHF 8'302'100.-, was den Ertragsüberschuss verbessert. Für die Investitionsprojekte «Modulbau II» und «Gesamtsanierung Klassentrakt 2 Schulhaus Auenrain» werden CHF 10 Mio. in die Vorfinanzierung eingelegt, was das Resultat buchhalterisch verschlechtert.

In der Investitionsrechnung betragen die Ausgaben im Verwaltungsvermögen CHF 7'911’500.- und die Einnahmen CHF 300‘000.-. Die Nettoinvestitionen belaufen sich somit auf CHF 7'611'500.-. Beim Finanzvermögen sind keine Ein- und Ausgaben vorgesehen. Auf dem Verwaltungsvermögen sind insgesamt CHF 2'096'600.- Abschreibungen vorgesehen (Vorjahr CHF 1'945'700.-).

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Genehmigung des Voranschlages und die Festsetzung des Steuerfusses auf unverändert 98 %.

 

Grundstückgewinnsteuerveranlagungen

Der Gemeinderat hat 25 Grundsteuerfälle mit insgesamt netto Steuererträgen zugunsten der Erfolgsrechnung der Gemeinde von CHF 315'703.00 veranlagt. Zusammen mit den bisherigen Veranlagungen sind bis heute netto Grundsteuererträge von CHF 2'620'381.10 veranlagt worden. Im Budget wird mit Erträgen von CHF 2'500'000.- gerechnet.

 

Sanierung ARA Fangkanal Tössallmend, Abrechnung

Der Kläranlageverband Pfungen hat den Fangkanal in der Tössallmend saniert. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Verbandsvorstand die Bauabrechnung den Verbandsgemeinden zur Genehmigung vorgelegt. Die Bauabrechnung schliesst mit Kosten von CHF 892’921.69 exkl. MwSt. und somit um CHF 1'556.79 über dem bewilligten Kredit ab. Der Gemeinderat Neftenbach hat die Bauabrechnung genehmigt.

 

Sanierung Hebewerk Tössallmend, Abrechnung

Im Rahmen mit der Sanierung des Fangkanals Tössallmend durch den Kläranlageverband Pfungen wurde das Hebewerk der Gemeinde Neftenbach saniert. Durch die Zusammenarbeit mit dem Kläranlageverband konnten Synergien gewonnen und die Kosten tiefgehalten werden. Die Bauabrechnung schliesst mit Kosten von CHF 85'661.96 exkl. MwSt. ab und liegen CHF 47'211.04 unter dem bewilligten Kredit. Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung genehmigt.

 

Alte Radhof- und Ringstrasse, Kredit für Sanierung

Die Alte Radhof- und die Ringstrasse sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand und müsse deshalb instandgesetzt werden. Die Instandstellung umfasst die komplette Erneuerung des Oberbaus, Beläge und Abschlüsse. Die Strassenentwässerung wird beibehalten, jedoch lokal ergänzt und die bestehenden Schachtabdeckungen ersetzt. Die Sanierung erfolgt innerhalb der bestehenden Grenzen, es ist kein Ausbau und kein Landerwerb geplant. Es handelt sich um eine reine Sanierung der bestehenden Strasse und nicht um ein Strassenbauprojekt. Die Werk- und Kanalisationsleitungen im betroffenen Abschnitt sind in einem guten Zustand und es ist lediglich der gleichzeitige Ersatz eines Teilstücks der Wasserversorgung (33m) geplant.

Der Gemeinderat hat für die Strassensanierung einen Kredit von CHF 579'000 inkl. MwSt. als gebundene Ausgabe bewilligt. Für den Wasserleitungsersatz wurde ein Kredit von CHF 30'000 inkl. MwSt. bewilligt. Der Baustart ist im Frühling 2027 vorgesehen.

 

Radhofstrasse, Kredit für Sanierung

Die Radhofstrasse und die Randabschlüsse sind in einem schlechten Zustand und müssen saniert werden. Die Radhofstrasse verläuft heute auf einer Länge von ca.  570 m ab der Gemeindegrenze zu Winterthur bis zur Einmündung in die Seuzachstrasse. Sie entstand um das Jahr 1980 mit der Begradigung der damaligen Verbindungsstrasse von Wülflingen nach Riet und Aesch. Die ursprüngliche Strasse wurde östlich entlang des Siedlungsgebiets bis zur Einmündung in die Seuzachstrasse verlängert. Das verbleibende Teilstück im Siedlungsgebiet Riet wurde als Alte Radhofstrasse benannt. Die Radhofstrasse war ursprünglich eine Kantonsstrasse, welche zwischenzeitlich zur Gemeindestrasse umklassifiziert wurde und im Eigentum der Gemeinde Neftenbach liegt.

Gemäss der erfolgten Zustandsuntersuchung ist die Fundation der Radhofstrasse ausreichend dimensioniert und besteht aus frostsicherem Kiessand. Das untersuchte Belagsmaterial weist keine PAK-Belastungen auf, es kann als herkömmlicher Ausbruchasphalt in den Recyclingkreislauf gebracht werden. Der Deckbelag und die Tragschicht werden deshalb ersetzt.

Es handelt sich um eine reine Sanierung der bestehenden Strasse und nicht um ein Strassenbauprojekt. Beruhigungsmassnahmen werden separat behandelt und sind im Sanierungsprojekt nicht enthalten. Der Gemeinderat hat für die Strassensanierung einen Kredit von CHF 672'000 inkl. MwSt. als gebundene Ausgabe bewilligt. Die Bauarbeiten sind im Sommer 2027 geplant.

 

Liegenschaft Zwischenweg 8, Neftenbach, Inventarentlassung

Bei der Liegenschaft Zwischenweg 8 in Neftenbach handelt es sich um einen Gebäudeteil eines Inventarobjekts des kommunalen Inventars der schützenswerten Bauten. Das Inventarobjekt umfasst die dreiteilige, sich über drei Parzellen erstreckende Häuserzeile am Zwischenweg 4, 6 und 8. Die Eigentümerin hat beim Baumt den Antrag auf ein Schutzgutachten gestellt. Daraufhin wurde ein Schutzwürdigkeitsbericht erstellt. Mit dem vollständigen Abbruch der ehemaligen Scheune und der in den Jahren 1964–1967 erbaute Gebäudeteil Zwischenweg 8 verfügt dieser Gebäudeteil über keine schutzwürdige Bausubstanz. Dieser Gebäudeteil hat auch keinen erheblichen baukünstlerischen noch einen siedlungshistorischen Zeugenwert mit der Erstellung des Ersatzneubaus ging jeder Bezug zur historischen Vornutzung des Standorts verloren. Somit ist dieser Gebäudeteil nicht schutzwürdig. Der Gebäudeteil Zwischenweg 8 wird deshalb aus dem kommunalen Inventar der schützenswerten Bauten entlassen.

Die Gebäudeteile Zwischenweg 4 und 6 waren nicht Gegenstand des Gutachtens, da es sich um zwei eigenständige Parzellen handelt, welche keine Schutzabklärung begehrt haben. Sie verbleiben damit unverändert im kommunalen Inventar der schützenswerten Bauten.

 

Gemeinderat Neftenbach
Martin Schmid
Gemeindeschreiber

Neftenbach, 14. September 2026