Gemeinderatsbeschlüsse 14.09.2026

29. September 2026

Finanz- und Investitionsplan 2027 - 2030

Der Finanzplan 2027 – 2030 zeigt die vorgesehene Entwicklung der Finanzen und Aufgaben der Gemeinde Neftenbach auf. Er ist ein Instrument zur mittelfristigen Planung. Als Basis dient das Budget 2027. Die Finanzplanung dient den Behörden (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde) primär als Führungsinstrument. Der Finanzplan ist somit kein Mehrjahresbudget. Ihm kommt im Gegensatz zum Voranschlag keine verpflichtende
oder ermächtigende Wirkung zu. Er soll lediglich zeigen, wie sich der Gemeindehaushalt entwickeln könnte. Nicht die Genauigkeit des Finanzplans ist am wichtigsten, sondern der Prozess, der zum Finanzplan führt. In der Erarbeitung werden die Leitbildziele und Werterhaltungsprognosen berücksichtigt. Der Finanzplan wird jährlich bei einer rollenden Planung angepasst.

Der Finanzplan 2027 – 2030 wurde durch die Finanzverwaltung erstellt und die Investitions- und Budgetplanung wurden in Sitzungen mit dem Gemeinderat bearbeitet. Er liegt nun in der definitiven Fassung zur Genehmigung vor.

Für alle Erfolgsrechnungen werden positive Rechnungsabschlüsse erwartet. Der mittelfristige Ausgleich ist dementsprechend eingehalten und liegt bei rund CHF 2,2 Mio. Er zeigt jedoch nur die Abschlüsse der Erfolgsrechnung und nicht die Geldflüsse. So sind ein Buchgewinn aus Liegenschaftenneubewertungen des Finanzvermögens und Vorfinanzierungen in der Periode enthalten. Als Herausforderung im Planungsrahmen kann die Finanzierung von Schulraumbauten in der Höhe von rund CHF 17 Mio. angesehen werden. Die jährlichen Investitionen liegen denn auch weit über den enthaltenen Abschreibungen.

Die Erfolgsrechnung 2026 dürfte besser als das Budget abschliessen, weil die Steuerkraft im Kanton Zürich stark gestiegen ist im vergangenen Jahr und somit ein höherer Ressourcenausgleich erwartet werden darf. Im Zeitpunkt der Planerstellung liegen die Investitionsausgaben erst bei einem Drittel des Budget­betrages.

Personal- und Sachaufwand werden von der Exekutive weiterhin überwacht, um eine schleichende Verteu­erung der Betriebskosten zu verhindern. Kostensteigerungen müssen begründet sein und einen Nutzen aufweisen oder als gebunden gelten. Das Budget 2027 liegt mit Personalkosten von CHF 8'402'000 über dem Vorjahres­budget. Dies infolge gezielter Anpassungen im Personalbestand und Verschiebungen von externen Aufträgen zur internen Arbeitserledigung mit eigenem Personal. Der Sachaufwand liegt unter dem Vorjahresbudget und be­wegt sich mit CHF 8'032’700 knapp 2 % über dem Abschluss 2025. Im Steuerbereich dürften die Vermögenssteuern aufgrund der Liegenschaftenneubewertung per 1. Januar 2026 ansteigen (erste definitive Veranlagungen 2027). Im Nettoergebnis werden Steuererträge in der Höhe von CHF 22,6 Mio. erwartet. Wie erwähnt entwickelt sich die Steuerkraft im Kanton Zürich schneller als in Neftenbach, was zur Folge hat, dass ein Ressourcenausgleich von CHF 3,3 Mio. ins Budget aufgenommen wur­de. 2027 steht für die Gemeinde eine periodische Neubewertung ihrer Grundstücke im Finanzvermögen an, was nach ersten Berechnungen einen Buchgewinn von CHF 8,3 Mio. nach sich ziehen dürfte. Auf der Gegenseite wird der Jahresabschluss durch eine Vorfinanzierung von CHF 10 Mio. für Schulraumbauten geschmälert. Am Ende verbleibt ein Ertrags­überschuss von CHF 816'600. Der Steuerfuss soll auf 98 % belassen werden.

Für das Jahr 2028 wird mit Aufwendungen und Erträgen in ähnlicher Höhe wie im 2027 gerechnet, nur dass der Buchgewinn wieder wegfällt und die Vorfinanzierung für Schulraumbauten auf CHF 1,25 Mio. re­duziert wird. Auch in den Erfolgsrechnungen 2029 und 2030 bleibt der Fokus stark auf den flüssigen Mitteln, welche für die Investitionen benötigt werden. Wunschbedarf und weitere Steuerfusssenkungen werden daher ausgeschlossen. Dass der Kanton Zürich bis ins Jahr 2030 mit einer stei­genden Steuerkraft bis CHF 5'000 pro Kopf rechnet, kommt der kommunalen Planung entgegen. Würde dies doch bedeuten, dass sich der Ressourcenausgleich für Neftenbach auf knapp CHF 5 Mio. erhöht.

Diese Prognosen sind aber mit Vorsicht zu geniessen, zumal 2029 der Eigenmietwert abgeschafft wird und die Auswirkungen bei den Einkommenssteuern noch schwer abzuschätzen sind.

In der Planungsperiode sind keine Gebührenanpassungen vorgesehen. Während der Wasserbereich positiv und der Abfallbereich mit einer roten «Null» abschliessen, werden in der Abwasserentsorgung negative Abschlüsse erwartet, was zuerst analysiert und allenfalls in einem kommenden Finanzplan korrigiert werden muss.

An der Urne wird 2026 über Schulraumbauten in der Höhe von CHF 17 Mio. abgestimmt. Von 2027 bis 2030 sind im Total Projekte in der Höhe von über CHF 29 Mio. eingeplant, was den Cash-Flow von CHF 17 Mio. bei Weitem über­steigt und die Frage nach der Finanzierung nach sich zieht. Die fehlenden Mittel werden 2027 durch einen Abbau von Reserven gedeckt und von 2028 bis 2030 einer Neuverschuldung von CHF 9,5 Mio. finanziert.

Trotz hohem Mittelbedarf wird mit einem Steuerfuss von 98 % über die gesamte Planungsperiode gerechnet.

Die Kennzahlen liegen überwiegend im grünen Bereich. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt in den investitionsreichen Jahren 2027 – 2028 bei 60 % respektive 40 %. Diese Werte sind nachvollziehbar und verkraftbar.

Aktuell ist die Gemeinde Neftenbach schuldenfrei und äusserst kreditwürdig. Wenn alle Projekte wie geplant ausgeführt werden, ist mit einer Neuver­schuldung von CHF 9,5 Mio. zurechnen. Hierzu ist anzumerken, dass Darlehen von CHF 6,5 Mio. an den Energieverbund Neftenbach AG im Mittelbedarf bereits eingerechnet sind. Die gewährten Darlehen werden voraussichtlich 2035 an die Gemeinde Neftenbach zurückfliessen. Ende 2030 steht die finanzpolitische Reserve bei CHF 2 Mio. und das zweckfreie Eigen­kapital bei CHF 59 Mio.

 

Anordnung Erneuerungswahl Friedensrichter

Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 – 2033 auf den 28. Februar 2027 festgesetzt. Die Erneuerungswahl erfolgt nach den Vorschriften des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung. Gehen für das Amt nicht mehr Wahlvorschläge als freie Plätze ein, erfolgt die Wahl im stillen Verfahren, andernfalls wird am 28. Februar 2027 an der Urne gewählt.

Die nächsten Termine für die Erneuerungswahlen lauten wie folgt:

25.09.2026

Publikation der Erneuerungswahl im amtlichen Publikationsorgan und Bezug Wahlvorschläge (Beginn der 40-tägigen Einreichefrist der Wahlvorschläge)

04.11.2026

Ablauf der 40-tägigen Einreichefrist der Wahlvorschläge
13.11.2026

Publikation der provisorisch eingereichten Wahlvorschläge (Beginn der 7-tägigen Frist zur Einreichung, Abänderung oder Rückzug der Wahlvorschläge)

20.11.2026

Ablauf der 7-tägigen Frist für die Ergänzung der Wahlvorschläge

11.01.2027

Allfällige Erklärung der stillen Wahl durch Beschluss des Gemeinderats

28.02.2027

Allfällige Urnenwahl (1. Wahlgang)

06.06.2027

Allfällige Urnenwahl (2. Wahlgang)

 

Beginn Amtsdauer 2027-2033 nach rechtskräftiger Wahl

 

Herrenhaus, Umnutzung OG für Logopädie, Kreditabrechnung

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 23. Juni 2025 wurde für die Bereitstellung der Wohnung im Herrenhaus für schulische Zwecke ein Kredit als gebundene Ausgabe von CHF 34'000 inkl. MwSt. bewilligt. Die Arbeiten sind fertiggestellt. Die Abrechnung schliesst mit Gesamtkosten von CHF 35'363.75 inkl. MwSt., mit einer Kostenüberschreitung von CHF 1’363.75 ab. Die Kreditüberschreitung entstand durch den Ersatz des defekten Backofens auf Verlangen der Nutzer.

 

Videoüberwachung, Neubeschaffung Videokameras, Kreditabrechnung

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 8. Juli 2024 wurde für die Neubeschaffung der Videoüberwachung und die Erstellung des Netzwerkes ein Kredit von CHF 235'000 inkl. MwSt. bewilligt. Die Arbeiten sind fertig erstellt. Die Abrechnung schliesst mit Gesamtkosten von CHF 251'030.55 inkl. MwSt., mit einer Kostenüberschreitung von CHF 16'030.55 ab. Die Kreditüberschreitung ergibt sich aus dem zusätzlichen Ausbau der Netzwerkschränke und dem Mehraufwand für Elektroinstallationen und Grabarbeiten, aufgrund einer fehlenden Netzwerkleitung im Aussenbereich des Schwimmbads.

 

Sekundarschulanlage Ebni, Sanierung rote Plätze inkl. Laufbahn, Kreditabrechnung

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 18. August 2025 wurde für die Sanierung der Allwetterplätze (rote Plätze) inkl. Laufbahn ein Kredit von CHF 135'000 inkl. MwSt. bewilligt. Die Arbeiten sind fertig gestellt. Die Abrechnung schliess mit Gesamtkosten von CHF 131'380.10 inkl. MwSt., mit einer Kostenunterschreitung von CHF 3'619.90 ab.

 

Umbau Verwaltungsräume, Kreditabrechnung

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 4. Mai 2025 wurde für die sanfte Sanierung der vier Wohnungen im Gemeindehaus ein Kredit von CHF 177'000 inkl. MwSt., wovon CHF 122'000 ausserhalb Budget, bewilligt. Die Arbeiten sind fertiggestellt. Die Abrechnung schliesst mit Gesamtkosten von CHF 187'620.80 inkl. MwSt., mit einer Kostenüberschreitung von CHF 10'320.80 ab. Die Kreditüberschreitung wird begründet mit unvorsehbaren und zusätzlichen Arbeiten, welche nicht Bestandteil des geplanten Projekts waren, welche jedoch sinnvollerweise umgesetzt werden, mussten.

 

Sportzentrum Pöschenriet, Ersatz Fassade, Kreditabrechnung

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 8. Juli 2024 wurde für die Planung und Bauleitung für den Ersatz der gelben Fassade am Sportzentrum Pöschenriet ein Kredit von CHF 35'000 inkl. MwSt. bewilligt. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 2. September 2024 wurde für den Ersatz der Fassade ein Kredit als gebundene Ausgabe von CHF 403'000 genehmigt. Die Arbeiten sind fertiggestellt. Die Abrechnung schliesst mit Gesamtkosten von CHF 319'748.65 inkl. MwSt., mit einer Kostenunterschreitung von CHF 118'251.35 ab.

Die Kostenunterschreitung wird Aufgrund kurzfristigem Planungsvorlauf und der Umsetzung im selben Jahr begründet. In welchem Umfang die Umsetzung der Fassadenrenovation stattfinden soll, war zum Zeitpunkt des Kreditantrags nicht klar. Für die Sanierung der Fassade und die Sanierung des Flachdaches inkl. Erstellen einer PV-Anlage wurden separate Kredite beantragt. Die bewilligten Kredite für die Umsetzung beider Projekte entsprechen der maximalen Ausführungsvariante. Aufgrund der gleichzeitigen Durchführung beider Projekte konnten Ressourcen eingespart und Kosten minimiert werden.

 

Sportzentrum Pöschenriet, Photovoltaikanlage, Kreditabrechnung

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 2. September 2024 wurde für die Flachdachabdichtung und den Bau einer PV-Anlage auf dem Dach des Sportzentrums Pöschenriet ein Kredit von CHF 208'000 inkl. MwSt. bewilligt. Die Arbeiten sind fertiggestellt. Die Abrechnung schliesst mit Gesamtkosten von CHF 95'857.98 inkl. MwSt., mit einer Kostenunterschreitung von CHF 112'142.05 ab.

Die Kostenunterschreitung ergibt sich aus den nochmals enthalten Planungskosten von CHF 35'000, welche mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 2024-140 für die Fassadensanierung bewilligt wurden. Im Weiteren konnten die Arbeiten für den Bau einer PV-Anlage zu günstigeren Konditionen vergeben werden und es entstanden keine zusätzlichen Kosten für Unvorhergesehenes. Aufgrund der gleichzeitigen Durchführung der beiden Projekte Ersatz der Fassade und Dachsanierung inkl. PVA, konnten Ressourcen eingespart und Kosten minimiert werden.

 

Kanalsanierung 2025, 3. Etappe Hünikon, Schlussabrechnung

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 17. Februar 2025 wurde für die Kanalsanierung 2025 (3. Etappe, Hünikon) ein Kredit von CHF 233'000 inkl. MwSt. bewilligt. Die Arbeiten wurden wie geplant ausgeführt und fertig erstellt. Die Bauabrechnung weist Gesamtkosten von CHF 238'690.80 inkl. MwSt., mit einer Kostenüberschreitung von CHF 5'690.80 aus. Die Kreditüberschreitung ergibt sich aus der zusätzlichen Instandstellung des Kontrollschachts.

 

Kläranlagezweckverband Pfungen-Neftenbach-Hettlingen-Dägerlen-Dättlikon, Budget 2027

Der Gemeinderat hat das Budget 2027 des Zweckverbandes Kläranlage Pfungen-Neftenbach-Hettlingen-Dägerlen-Dättlikon mit folgenden Zahlen genehmigt.

  Budget 2027 Budget 2026 Rechnung 2025
Erfolgsrechnung      
Total Aufwand 1‘447‘600.00 1‘447‘600.00 1'521'607.63
Total Ertrag 11'800.00 12'900.00 29‘702.25
Aufwandüberschuss z.L. Gemeinden 1‘435‘800.00 1'480'900.00 1'491‘905.38
Anteil Neftenbach 565'110.95 584'807.55 587'127.80
       
Nettoinvestitionen 140'000.00  87'000.00  89‘665.75

 

14.09.2026