Spartageskarte Gemeinde
Die Gemeinde Neftenbach bietet, wie einige andere Gemeinden in der Schweiz auch, Spartageskarten für den öffentlichen Verkehr an.
Seit dem 1. Januar 2024 sind diese erhältlich und neu im Vergleich zu den Vorherigen "SBB-Spartageskarten" nun personalisiert. Es gibt ein schweizweites Kontingent an Spartageskarten. Auf der Webseite Spartageskarte Gemeinde ist die aktuelle Verfügbarkeit, wie auch der Preis der Spartageskarten ersichtlich.
Die Spartageskarten sind für alle erhältlich und können auch für Drittpersonen erworben werden. Bei einem Kauf für eine Drittperson ist zu beachten, dass Name, Vorname und Geburtsdatum der Drittperson am Schalter angegeben werden muss.
Haben Sie einen SwissPass bzw. ein Halbtax? Dann bringen Sie dies bitte beim Kauf der Spartageskarte mit – die SBB verwendet diesen Ausweise zur Kontrolle Ihrer Daten.
Die Spartageskarten sind gültig auf dem ganzen GA-Gültigkeitsbereich. Für Kinder und Hunde bietet die SBB bessere Angebote an, als die Spartageskarte Gemeinde. Deshalb empfiehlt es sich nicht die Spartageskarte für Kinder und Hunde zu beziehen.
Die Spartageskarte kann von der Gemeinde innert sieben Tagen nach dem Kauf, jedoch bis max. einen Tag vor der Reise ohne Angaben von Gründen erstattet werden. Nach dieser Frist sind Erstattungen nur in folgenden Ausnahmefällen gegen einen Selbstbehalt von CHF 10 möglich:
- Mehrfach gekaufte identische Spartageskarten Gemeinde (Beispiel: Zwei Personen, die gemeinsam eine Reise planen, kaufen irrtümlicherweise beide zwei Spartageskarten Gemeinde für den identischen Reisetag.)
- Spartageskarte Gemeinde für falsche Kundengruppe (bspw. Halbtax statt Vollzahler gelöst.)
- Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall) des Kunden gegen Vorweisen eines Reiseunfähigkeitszeugnisses
- Todesfall des Kunden
- Erstattung beim nachträglichen Kauf von persönlichen Abonnementen durch den Kunden. In diesem Fall entfällt der Selbstbehalt. (Beispiel: Ein Kunde kauft im Januar eine Spartageskarte Gemeinde für den 1. Mai. Im April kauft er aufgrund seines Arbeitsortwechsels ein GA und benötigt somit seine bereits gekaufte Spartageskarte Gemeinde nicht mehr.)
Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Telefon: 052 305 06 66
E-Mail: info@neftenbach.ch
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