Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Neftenbach umziehen, müssen Sie Ihre Adressänderung innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle melden.
Hinweis: Auch ein Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes ist meldepflichtig und muss der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
So können Sie Ihren Umzug melden:
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Online über eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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Persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle
Für die Meldung benötigen Sie:
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Pass oder Identitätskarte (im Original)
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Ausländerausweis (im Original; falls Sie ausländische Staatsangehörige:r sind)
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Miet- oder Untermietvertrag bzw. Wohnungsnachweis oder Einzugsbestätigung der neuen Adresse
Adressänderung für minderjährige Kinder
Ein Umzug von Kindern unter 18 Jahren darf nur durch eine sorgeberechtigte Person gemeldet werden.
Bei getrennt lebenden Eltern muss eine ausgefüllte Erklärung eingereicht werden.
Auf Verlangen sind gerichtliche oder KESB-Entscheide zum Sorgerecht vorzulegen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Start in Ihrem neuen Zuhause in Neftenbach!
| Name | Online | Download |
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| Name | Download | ||
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| Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger (PDF, 42 kB) | Download | 0 | Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger |
| Einzugsbestätigung (PDF, 50 kB) | Download | 1 | Einzugsbestätigung |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle | 052 305 06 66 | info@neftenbach.ch |