Hundekontrolle An- / Abmeldung

Meldebestimmungen für Hundehalterinnen und Hundehalter

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden und die erforderlichen Angaben bekannt zu geben.

Folgende Ereignisse müssen der Gemeinde sowie zusätzlich in der nationalen Hundedatenbank AMICUS gemeldet werden:

  • Einzug eines neuen Hundes
  • Namens- oder Adressänderung der Halterin / des Halters

  • Halterwechsel

  • Tod des Hundes

Die Meldung kann bequem über das Online-Formular erfolgen oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung.

Gebühren bei verspäteter Meldung:

  • Einschreibung bei der Gemeinde: CHF 40.-

  • Meldung bei AMICUS: CHF 100.–

Achtung:
Die Missachtung der Meldebestimmungen kann mit einer Busse geahndet werden.

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Tier nur dann in der Gemeinde Neftenbach anmelden können, wenn Sie als Halterin oder Halter Ihren Hauptwohnsitz ebenfalls hier haben.
Bitte füllen Sie alle Angaben aus. Besten Dank für Ihre Meldung.

Verfahren

Falls nötig, werden wir Ihnen die neue Rechnung für die Hundesteuer zustellen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.