Hundekontrolle An- / Abmeldung
Meldebestimmungen für Hundehalterinnen und Hundehalter
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden und die erforderlichen Angaben bekannt zu geben.
Folgende Ereignisse müssen der Gemeinde sowie zusätzlich in der nationalen Hundedatenbank AMICUS gemeldet werden:
- Einzug eines neuen Hundes
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Namens- oder Adressänderung der Halterin / des Halters
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Halterwechsel
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Tod des Hundes
Die Meldung kann bequem über das Online-Formular erfolgen oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung.
Gebühren bei verspäteter Meldung:
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Einschreibung bei der Gemeinde: CHF 40.-
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Meldung bei AMICUS: CHF 100.–
Achtung:
Die Missachtung der Meldebestimmungen kann mit einer Busse geahndet werden.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 052 305 06 66 | info@neftenbach.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|
Bemerkung
Bitte füllen Sie alle Angaben aus. Besten Dank für Ihre Meldung.
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.