Neftenbach braucht dich!

4. Juni 2021

Wie in allen Gemeinden im Kanton Zürich stehen im nächsten Jahr auch in Neftenbach die Behörden-Neuwahlen an. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich zu überlegen, für ein Behördenamt (Gemeinderat, Schulpflege, Rechnungsprüfungskommission, reformierte Kirchenpflege) zu kandidieren.

Weder eine Lehre noch eine andere Grundausbildung führen direkt zur Tätigkeit in einer Behörde. Kandidatinnen, Kandidaten und Behördenmitglieder können einer politischen Partei angehören oder parteilos tätig sein.

Was braucht es?

  • Abgeschlossene Erstausbildung oder Studium
  • Mindestalter 18 Jahre; sinnvollerweise eine gute Portion Lebenserfahrung
  • Bereitschaft, sich aktiv im Team einzubringen
  • Gute Führungseigenschaften und Kommunikationsfähigkeit
  • Grosses Interesse, Neues zu erlernen
  • Durchhaltevermögen und Umsicht in Krisensituationen
  • Bereitschaft, sich je mehrere Stunden pro Woche für unsere Gemeinde einzusetzen

Was bringt es?

  • Neue Kontakte, Vernetzung mit Menschen und Unternehmungen
  • Begegnungen mit Menschen jeglicher Herkunft und Schicht
  • Begegnungen mit Menschen jeglicher Herkunft und Schicht
  • Sprungbrett für eine Karriere in der Politik
  • Weiterbildungsdiplome und Bestätigungen, nützlich auch im Berufsleben
  • Spannende Einblicke in die Gesetzgebung, die Verwaltung und das Funktionieren des Gemeinwesens
  • Entschädigung gemäss Verordnung, die auch eine Reduktion des beruflichen Pensums erlaubt

Was kann bewirkt werden?

  • Zu einem gut funktionierenden, lebendigen Ort beitragen
  • Zu einem sozialen Miteinander aller Einwohnerinnen und Einwohner beitragen
  • Zur Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner beitragen
  • Zur Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur und einer intakten Umwelt beitragen

Welche Termine müssen beachtet werden?

  • 15.10.2021: Publikation der Erneuerungswahl im amtlichen Publikationsorgan und Bezug der Wahlvorschläge auf www.neftenbach.ch oder am Schalter der Gemeindeverwaltung (Beginn der 40-tägigen Einreichefrist der Wahlvorschläge)
  • 24.11.2021: Ablauf der 40-tägigen Einreichefrist der Wahlvorschläge
  • 03.12.2021: Publikation der provisorisch eingereichten Wahlvorschläge (Beginn der 7-tägigen Frist zur Einreichung, Abänderung oder Rückzug der Wahlvorschläge)
  • 10.12.2021: Ablauf der 7-tägigen Frist für die Ergänzung der Wahlvorschläge
  • 10.01.2022: Allfällige Erklärung der stillen Wahl durch Beschluss des Gemeinderats
  • 27.03.2022: Allfällige Urnenwahl (1. Wahlgang)
  • 15.05.2022: Allfällige Urnenwahl (2. Wahlgang)
  • 01.07.2022: Beginn Amtsdauer 2022-2026

Wo gibt es weitere Informationen?

Auf www.deine-gemeinde-braucht-dich.ch sind weitere, detaillierte Informationen zu den Behörden-Neuwahlen in unserer Gemeinde aufgeschaltet. Nebst grundlegenden Angaben zu den Wahlen finden Sie auch eine Übersicht der ortsansässigen Parteien sowie detaillierte Funktionsbeschreibungen (inkl. Zeitaufwand und Entschädigungsansätze) der einzelnen Ämter. 

Bei zusätzlichen Fragen bitten wir Sie, direkt mit uns in Kontakt zu treten!