Gemeinderatsbeschlüsse 02.09.2024
Budget und Steuerfuss 2025
Das Ressort Finanzen hat den Budgetentwurf 2025 in Zusammenarbeit mit den Ressortverantwortlichen und den zuständigen Verwaltungsstellen erstellt. Die Schulpflege sowie der Gemeinderat haben das Budget 2025 beraten und bereinigt. Der Steuerfuss kann für das Jahr 2025 um 3 % auf 102 % gesenkt werden.
In der Erfolgsrechnung wird mit einem Aufwand von CHF 37’138’000 und einem Ertrag von CHF 18'470’000 gerechnet. Der zu deckende Aufwandüberschuss von CHF 18'668’000 soll durch 102 Steuerprozente (Budget 2024: 105 %) gedeckt werden. Bei einem 100-prozentigen Gemeindesteuerertrag von CHF 19’181’000 (Budget 2024 CHF 18'781’000) ergibt dies CHF 19'564’700. Der resultierende Ertragsüberschuss von CHF 896’700 wird dem Bilanzüberschuss zugewiesen. Im Resultat sind keine finanzpolitischen Reserven enthalten. Der interne Zinssatz wird auf 1,0 % festgesetzt.
In der Investitionsrechnung betragen die Ausgaben im Verwaltungsvermögen CHF 7'137’000 und die Einnahmen CHF 524‘000. Die Nettoinvestitionen belaufen sich somit auf CHF 6'613’000. Beim Finanzvermögen sind keine Ein- und Ausgaben vorgesehen. Auf dem Verwaltungsvermögen sind insgesamt CHF 1'802’000 Abschreibungen vorgesehen (Vorjahr CHF 1'811'600).
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Genehmigung des Voranschlages und die Festsetzung des Steuerfusses auf 102 % (Steuerfuss 2024 105 %).
Gebührenerhöhung Abwasser ab 2025
Der Betrieb der Abwasserentsorgung untersteht dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit, d.h. Tarif und Gebühren sind so anzusetzen, dass die Aufwendungen für den Betrieb, Unterhalt, Verzinsung und Abschreibung garantiert sind und die Schaffung der notwendigen Reserven für Erweiterung und Erneuerung der Anlagen ermöglicht wird.
Die Benutzungsgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr pro angeschlossenes Grundstück und einer Mengengebühr aufgrund des genutzten Wassers zusammen. Gemäss Gebührenordnung soll die Grundgebühr ungefähr ein Drittel des Gesamtertrages an den Benutzungsgebühren ausmachen. Der Rest (zwei Drittel) entfällt auf den Mengenpreis. Im Jahr 2023 betrug der Anteil der Grundgebühr ca. 37 %.
In den vergangenen Jahren resultiert im Bereich Abwasser jeweils eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung. Alleine die Beiträge an die Kläranlage betragen fast so viel, wie der aktuelle Gebührenertrag ist. Dazu kommen der Unterhalt und die Erneuerung der eigenen Anlagen und Leitungen. Gemäss Langfristplanung muss in den nächsten Jahren eine markante Erhöhung vorgenommen werden. Je länger zugewartet wird, umso grösser die Anpassung.
Der Gemeinderat hat die Benutzungsgebühren für die Siedlungsentwässerung (Abwasserentsorgung) mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wie folgt festgesetzt:
Grundgebühr pro m² gewichtete Grundfläche: | CHF 0.12 (exkl. MwSt.) pro m² gewichteter Parzellenfläche |
Grundgebühr pro zusätzlichen Wasserzähler bei Meteorwasserbehälter: | CHF 10 (exkl. MwSt.) |
Mengenpreis gemäss Wasserzähler: | CHF 1.70 (exkl. MwSt.) pro m³ Wasser |
Altes Schulhaus Hünikon, Umnutzung Mehrzweckraum zu Wohnraum, Bauabrechnung
Für die Umnutzung des Mehrzweckraums im alten Schulhaus Hünikon hatte der Gemeinderat einen Kredit von CHF 150'000 inkl. MwSt. bewilligt. Die Arbeiten wurden abgeschlossen und die Räumlichkeiten konnten bezogen werden. Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung mit Gesamtkosten in Höhe von CHF 124'098.80 und somit mit Minderkosten von CHF 25'901.20 genehmigt.
Schulanlage Auenrain, Sanierung Parkplatz mit Ladestationen
Für die Sanierung des Parkplatzes Auenrain und die Erstellung von Ladestationen hat der Gemeinderat im Juli einen Kredit von CHF 200'000 bewilligt. Bei der Detailplanung vor der Ausführung hat sich gezeigt, dass die besehenden Asphaltflächen uneben sind und sich Schwierigkeiten beim Verlegen der Rasengittersteine ergeben. Der Gartenbauer empfiehlt auf Rasengittersteine zu verzichten, da der Platz intensiv genutzt wird und somit der Rasen gar nicht wachsen kann. Zusammen gibt sich nicht die erhoffte Wirkung, was bei einer so hohen Investitionssumme erwartet werden soll. Deshalb wurden verschiedene Alternativen geprüft. Als beste Lösung drängt sich der Ersatz der Asphaltflächen und die Verlegung von Ökosteinen auf, damit das Platzwasser versickern kann. Diese Variante ist wohl etwas teurer, dafür wird ein Platz entstehen, welcher den Anforderungen gerecht wird. Aufgrund der Mehrkosten hat der Gemeinderat den Kredit auf CHF 250'000 erhöht.
Sportzentrum Pöschenriet, Ersatz der Fassade, Kredit
Die gelbe Fassade des Sportzentrums Pöschenriet von 2009 ist aus Spanplatten. Dies ist nicht das ideale Material für die Fassade und so bestehen bereits etliche Mängel und auch Sicherheitsrisiken. Der Ersatz der Fassade wurde ins Budget 2024 (CHF 250'000) aufgenommen. Vor einigen Wochen wurde das Büro Bosshard Bau Beratung AG, Winterthur, mit der Planung beauftragt. Das Vorhaben mit Kostenschätzung liegt nun vor. Für den Ersatz der gelben Spanplatten durch gleichfarbige Eternitplatten ist mit Kosten von CHF 403'000 zu rechnen. Aufgrund der Dringlichkeit kann dieser Ersatz als gebundene Ausgabe bewilligt werden. Ebenfalls geprüft wurde der Ersatz der Dachuntersicht (KV CHF 139'000) und der Ersatz der braunen Fassade (KV CHF 247'000). Diese beiden Teile sind der Witterung nicht so stark ausgesetzt und müssen heute nicht ersetzt werden. Damit kann noch etliche Jahre zugewartet werden, auch wenn sich heute Synergien durch den Gerüstbau ergeben würden. Der Gemeinderat hat für den Ersatz der gelben Fassade am Sportzentrum Pöschenriet den Kredit von CHF 403'000 als gebundene Ausgabe gesprochen.
Sportzentrum Pöschenriet, Erstellung Photovoltaikanlage und Dachsanierung, Kredit
Auf dem Dach des Sportzentrums Pöschenriet hat es Platz für eine Photovoltaikanlage. Im Rahmen der Abklärung bezüglich Ersatz der Fassade wurde auch das Projekt für eine PV-Anlage angegangen. Es hat sich gezeigt, dass auf dem Dach eine PV-Anlage mit einer Fläche von ca. 130 m2 und einer Leistung von rund 29 kWp erstellt werden kann. Für die Anlage und die Elektroinstallationen muss mit Kosten von CHF 73'000 gerechnet werden. Ein grosser Teil des produzierten Stromes kann vor Ort für die Heizung und durch die Mieter genutzt werden.
Die Flachdachabdichtung weist jedoch an verschiedenen Stellen Mängel auf. In der Vergangenheit mussten bereits Ausbesserungen bei den Aufbordungen vorgenommen werden. Der genaue Zustand der Dachabdichtung kann erst nach dem Absaugen des Kieses abgeschätzt werden. Sollte sich zeigen, dass die Abdichtung besser aussieht und eine Neuabdichtung nicht notwendig ist, kann darauf verzichtet werden. Aufgrund der Erfahrung mit dem Bau, wird es schlechter aussehen, als zu erhoffen ist. Mit dem Bau der PV-Anlage sowie die Erneuerung der Dachabdichtung könnte auch zugewartet werden, bis effektiv Wassereinbrüche entstehen. Meist ist dann der Schaden bereits grösser. Zur Abschätzung der Kosten einer Flachdachsanierung wurde eine Offerte eingeholt. Es ist mit Kosten von CHF 135'000 zu rechnen.
Für die Fassadensanierung muss bereits ein Gerüst aufgestellt werden. Davon kann profitiert werden, wenn gleichzeitig auch die Dachsanierung und die PV-Anlage erstellt werden. Bei einer Ausführung in ein paar Jahren müsste nochmals ein Gerüst aufgestellt werden, was zusätzliche Kosten von ca. CHF 50'000 – 60'000 auslösen würde. Ebenso würden dann nochmals Planungskosten entstehen. Trotz möglichem Aufschub bis zu einem Schaden am Flachdach, überwiegen die Vorteile einer sofortigen Umsetzung. Deshalb hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 208'000 für die Flachdachabdichtung und den Bau einer PV-Anlage bewilligt. Sollte sich zeigen, dass die bestehende Dachabdichtung besser ist als erwartet, wird auf die Erneuerung der Dachabdichtung verzichtet.
Reservoire Oedenhof, Chuehni und Hünikon, Installation Netz-/Notumschaltung, Bauabrechnung
Im April 2023 hatte der Gemeinderat für die Installation der Netz- und Notumschaltung der Reservoire Oedenhof, Hünikon, Chüehni und Kehlhof ein Kredit von CHF 84'200 bewilligt. Die Arbeiten wurden wie geplant ausgeführt und fertig erstellt. Die Bauabrechnung schliesst mit Kosten von CHF 85'350.78 ab.
Nahwärmeversorgung, Privatisierung und Ausbau, Anordnung Urnenabstimmung
Die Gemeinde Neftenbach betreibt seit 1993 einen Nahwärmeverbund in Neftenbach. Die beiden Heizzentralen in den Schulhäusern Ebni (Holz) und Auenrain (Heizöl) haben den Wärmeverbund (WV) bis ins Jahr 2012 mit Wärme versorgt. Im Jahr 2012 wurde die Heizzentrale im Schulhaus Auenrain stillgelegt und die Heizzentrale im Schulhaus Ebni saniert. Die neue Heizzentrale besteht aus einem Holzschnitzelkessel (900 kW), einem Ölheizkessel (1'000 kW) und einer thermischen Solaranlage auf dem Dach der Sporthalle.
In den letzten Jahren wurde das Leitungsnetz ausgebaut und verschiedene Liegenschaften im Zentrum angeschlossen. Stand Ende April 2024 sind am Nahwärmeverbund 31 Kunden mit einer abonnierten Gesamtleistung von 1'853 kW angeschlossen. Der jährliche Energieabsatz beträgt 2'080 MWh/a (Mittelwerte 2019 – 2021). Mit den aktuell angeschlossenen Liegenschaften ist die Leistungsgrenze der Heizzentrale erreicht. Bevor weitere Liegenschaften an den Verbund angeschlossen werden, muss die Wärmeerzeugungsanlage ausgebaut werden. Weiterhin besteht die Nachfrage an Neuanschlüssen an den Wärmeverbund. Dies vermehrt aus Gebieten, welche noch nicht in der Nähe des bestehenden Netzes sind.
Es wurde eine Potentialanalyse mit Vorprojekt erstellt. Darin wurde untersucht, für welche Dorfteile und Quartiere ein Ausbau möglich und finanziell tragbar erfolgen kann. In mehreren Gebieten gibt es eine genügende bauliche Dichte sowie viele Ölheizungen, welche in den kommenden Jahren ersetzt werden müssen. In reinen Einfamilienhausgebieten mit vielen Wärmepumpen macht ein Ausbau des Netzes keinen Sinn, da hier zu wenige potenzielle Wärmebezüge möglich sind und ein Ausbau finanziell nicht lohnenswert ist.
Die Gesamtinvestitionen für die Erweiterung des Wärmeverbundes, Erweiterung Wärmenetz und Ausbau der Heizzentrale, betragen über die gesamte Projektlaufzeit ohne Ersatzinvestitionen insgesamt rund ca. CHF 17 Mio. gerechnet. Zusätzlich stehen in Zukunft verschiedene Ersatzinvestitionen für die bestehenden Anlagen und Leitungen an. Der Businessplan der Energieverbund Neftenbach AG ist darauf ausgerichtet, die gesamten Investitionen über deren Lebenszeit zu refinanzieren und gesamthaft einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften.
Die Lieferung von Wärme gehört nicht zum Grundauftrag und dem Kerngeschäft einer Gemeinde. Der weitere Ausbau der Heizzentrale und des Verbundes sowie die einhergehende Zunahme an Aufwand für die Betreuung der Anlagen und Kunden übersteigt die Kapazität der Verwaltung.
Für die Realisierung der erweiterten Fernwärmeversorgung soll deshalb eine Aktiengesellschaft zusammen mit den Elektrizitätswerken des Kantons Schaffhausen AG (EKS) gegründet werden. Die EKS ist eine Aktiengesellschaft im vollständigen Besitz der öffentlichen Hand und verfügt über einen ausgewiesenen Leistungsausweis in der Realisierung von Wärmeverbünden. An der neuen Gesellschaft beteiligt sich die Gemeinde Neftenbach als Minderheitsaktionärin mit 45 % und die EKS als Mehrheitsaktionärin mit 55 %. Die Beteiligung der Gemeinde erfolgt durch Sacheinlage der Anlagen, des bestehenden Wärmeverbundes zu aktuellem Wert. Durch die Übertragung der Verantwortung für den Bau und den Betrieb der Fernwärme in Neftenbach an die neue Gesellschaft reduzieren sich die Risiken des Vorhabens und der Investitionsbedarf für die Gemeinde Neftenbach erheblich.
Zur Förderung der nachhaltigen Energienutzung und des Vorhabens, welches durch erhebliche Anfangsinvestitionen geprägt ist, wird Gesellschaft für maximal 10 Jahre ein vergünstigtes Darlehen gewährt. Davon profitieren alle bisher und zukünftig angeschlossenen Energiebeziehenden.
Die bestehenden Kundinnen und Kunden werden ebenfalls von der neuen Gesellschaft übernommen. Für sie ändert sich bis zum Ablauf des bestehenden Fernwärmeliefervertrages nichts. Mit der Vertragserneuerung werden sie in das neue Regelwerk überführt.
Für die Privatisierung und Ausgliederung des Wärmeverbundes ist ein Erlass erforderlich. Dieser wurde erstellt und mit EKS abgesprochen. Aufgrund der Höhe der Sacheinlage und des Aktienkapitals sowie des Darlehens an die Trägerin einer öffentlichen Aufgabe ist die Ausgliederung als erheblich zu betrachten. Es ist eine Urnenabstimmung erforderlich.
Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Ausgliederung des bestehenden Wärmeverbundes.
Abstimmungsfrage:
- Stimmen Sie der Verordnung über die Energieverbund Neftenbach AG (Ausgliederungserlass) zu?
Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung der Verordnung über die Energieverbund Neftenbach AG (Ausgliederungserlass) zuzustimmen. Die Abstimmung wird auf den 24. November 2024 angeordnet.