Erneuerungswahl der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026-2030
Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026-2030 auf den 8. März 2026 an. Gemäss Artikel 5 der Gemeindeordnung und Artikel 6 der ev.-ref. Kirchgemeindeordnung der sind an der Urne zu wählen:
· Gemeinderat 6 Mitglieder (inkl. Präsidium) *
· Schulpflege 5 Mitglieder (inkl. Präsidium) *
· Rechnungsprüfungskommission 5 Mitglieder (inkl. Präsidium)
· Ev.-ref. Kirchenpflege 7 Mitglieder (inkl. Präsidium)
* Die Präsidentin bzw. der Präsident der Schulpflege ist gleichzeitig Mitglied des Gemeinderats
In Anwendung von Artikel 6 der Gemeindeordnung, Artikel 6 der ev.-ref. Kirchgemeindeordnung und Artikel 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind die Wahlvorschläge bis spätestens am 3. Dezember 2025 (Ablauf der Frist von 40 Tagen) beim Gemeinderat Neftenbach, Schulstrasse 3/7, 8413 Neftenbach, einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Parteizugehörigkeit, und ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, bezeichnet werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss Artikel 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt. Formulare für die Wahlvorschläge sind am Schalter der Gemeindeverwaltung oder unter www.neftenbach.ch erhältlich.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 18. März 2026 können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 13. März 2026 amtlich publiziert.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursinstanz in Angelegenheiten der ev.-ref. Kirchenpflege ist die Bezirkskirchenpflege Winterthur, c/o Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Wahlvorschlag Gemeinderat (PDF, 206.96 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag Gemeinderat | 
| Wahlvorschlag Schulpflege (PDF, 245.44 kB) | Download | 1 | Wahlvorschlag Schulpflege | 
| Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission (PDF, 206.61 kB) | Download | 2 | Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission | 
| Wahlvorschlag Kirchenpflege (PDF, 208.44 kB) | Download | 3 | Wahlvorschlag Kirchenpflege |