Gemeinderatsbeschlüsse 10.11.2025
Bestattungskosten bei Personen in auswärtigen Alters- und Pflegeheimen
Personen mit letztem zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Neftenbach haben Anrecht auf eine unentgeltliche Bestattung im Friedhof Steinmöri, Neftenbach. Seit einiger Zeit müssen sich Personen, welche in ein auswärtiges Alters- und Pflegeheim umziehen, in der neuen Gemeinde anmelden. Sie verlieren damit das Anrecht auf eine Bestattung im Friedhof von Neftenbach und sind den übrigen auswärts verstorbenen Personen gleichgestellt. Verständlicherweise wünschen viele Personen, welche lange in unserer Gemeinde gewohnt haben, die Beisetzung in Neftenbach. Deshalb wird die Bestattung von ehemalig langjährig in Neftenbach wohnhaft gewesenen und entsprechend hier verwurzelten Personen, welche ihren Lebensabend in einem Alters- oder Pflegeheim ausserhalb der Gemeinde verbringen mussten, auf Wunsch ermöglicht, ohne dass den Angehörigen daraus Kosten entstehen. Der Gemeinderat hat die Verwaltung angewiesen, auf die Erhebung der Bestattungskosten zu verzichten.
Aktuell sind auf kantonaler und eidgenössischer Stufe Vorstösse zu Gesetzesänderung pendent. Deshalb verzichtet der Gemeinderat vorerst auf eine Anpassung der Gebührenverordnung sowie der Friedhof- und Bestattungsverordnung. Sobald bekannt ist, wie das auf eidgenössischer und kantonaler Stufe neu geregelt wird, können die kommunalen Verordnungen angepasst werden. Bis dahin kann mit dem Gebührenverzicht eine Handhabung praktiziert werden, welche im Sinne der Bevölkerung ist.
Erneuerung der IT-Infrastruktur
Die Gemeinde Neftenbach betreibt seit April 2021 ihre Informatiklösung im Fulloutsourcing. Neben der Gemeindeverwaltung sind auch die Schulverwaltung und der Werkbetrieb komplett in diese Lösung integriert. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, des Datenschutzes sowie der Begegnung des Digitalisierungsdruckes ist die Infrastruktur zu erneuern. Das Alter der bisherigen Telefonanlage ruft ebenfalls nach einem Ersatz. Im kommenden Frühjahr soll deshalb die ganze IT-Infrastruktur inkl. Telefonie erneuert werden. Zusätzlich werden die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden der Abt. Liegenschaft in die Umgebung integriert. Für die ganze Migration hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 143'000 bewilligt. Durch den Ersatz der Telefonanlage und die zusätzlichen Arbeitsplätze erhöhen sich die jährlich wiederkehrenden Betriebskosten auf ca. CHF 200'000.
Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen A04/08
Das ASTRA baut im Abschnitt N04/08 Kleinandelfingen – Verzweigung Winterthur die Strasse auf vier Fahrspuren aus. Das Ausbauprojekt muss in allen Belangen umweltverträglich sein und unterliegt einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (AEM) im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans sind Bestandteil davon.
Auf drei Gemeindegrundstücken sind langfristige ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen vorgesehen bzw. bereits vereinbart. Damit die Massnahmen während 24 Jahren Bestand haben, unterhalten und gepflegt werden, wurden Unterhaltsverträge abgeschlossen. Zur Sicherung verlangt das ASTRA Dienstbarkeitsverträge, welche im Grundbuch eingetragen werden. Der Gemeinderat hat die Verträge genehmigt.