Gemeinderatsbeschlüsse 05.01.2026
Zusammenlegung Betreibungskreise Seuzach und Elgg
Das Betreibungswesen wird durch die Gemeinden als Teilaufgabe der kantonalen Rechtspflege wahrgenommen. Die Gemeinden haben sich dazu zu Betreibungskreisen zusammenzuschliessen. Die letzte umfassende Reorganisation im Kanton Zürich fand 2010 statt. Damals hat sich die Gemeinde Neftenbach dem Betreibungskreis Seuzach angeschlossen.
Seit einiger Zeit steht im Kanton Zürich eine erneute Überprüfung der Betreibungskreise im Raum. Das Obergericht des Kantons Zürich, als obere Aufsichtsbehörde, regte an, die Betreibungskreise hinsichtlich Grösse zu überprüfen. Der Regierungsrat ist dem Antrag gefolgt und hat die Reorganisation im November 2025 angestossen. Im Zuge dieser Bestrebungen haben sich die Gemeinden Seuzach und Elgg frühzeitig mit einem freiwilligen Zusammenschluss ihrer Betreibungskreise befasst. Auslöser war eine personelle Veränderung im Betreibungsamt Seuzach: Die bisherige Amtsleiterin trat Ende 2025 zurück. Gleichzeitig verfügt Seuzach über neue, moderne und zentral gelegene Räumlichkeiten im Zentrum Oberwis, die langfristig auf den Betrieb eines Betreibungsamtes ausgerichtet sind. Elgg hingegen sieht sich mit räumlichen Defiziten konfrontiert, deren Behebung erhebliche Investitionen erfordern würde, die sich angesichts der anstehenden kantonalen Reorganisation kaum rechtfertigen liessen. Die angestrebte Zusammenlegung sieht vor, dass Seuzach den zukünftigen Standort des gemeinsamen Betreibungsamtes stellt und Elgg zusätzliches Personal einbringt. Der geplante Zusammenschluss unterstützt die übergeordneten Ziele der vom Regierungsrat angestrebten Reorganisation des Betreibungswesens und ermöglicht eine effiziente und zukunftsorientierte Lösung. Der neue Betreibungskreis umfasst insgesamt 15 Gemeinden des Bezirks Winterthur.
Für die Bildung des neuen Betreibungskreises ist ein neuer Anschlussvertrag mit der Gemeinde Seuzach notwendig. Der bisherige Vertrag ist aufzuheben. Der neue Anschlussvertrag basiert auf dem bestehenden Anschlussvertrag und hat auf die Gemeinde Neftenbach keine negativen Auswirkungen und auch keine zusätzlichen Kosten zur Folge. Der Gemeinderat hat dem Anschlussvertrag zugestimmt. Sobald alle Gemeinden dem Anschlussvertrag zugestimmt haben, kann das Vertragswerk dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Danach kann dann der Zusammenschluss erfolgen.
Gastwirtschaftspatente
Der Gemeinderat hat folgendes Gastwirtschaftspatent ausgesprochen:
Charles Emmanuel, King of Taste, Seuzachstrasse 2
Bauabrechnung Renovation Werkgebäude
Für die energetische Gesamtrenovation der Gebäudehülle vom Werkgebäude bewilligte der Gemeinderat mit Beschluss vom 5. Februar 2024 einen Kredit als gebundene Ausgabe für die Ausführung der Gesamtsanierung von CHF 600'000.-, zu Lasten der Investitionsrechnung, und für die Umnutzung des Theorieraums in Büroräumlichkeiten für den Werkbetrieb einen Kredit von CHF 20'000.-, zu Lasten der Erfolgsrechnung 2025.
Die Arbeiten wurden wie geplant ausgeführt. Die Bauabrechnung weist Gesamtkosten von CHF 588'426.47 für die Renovation der Gebäudehülle und CHF 20'000.- für die Umnutzung des Theorieraums aus. Die Minderkosten gegenüber dem bewilligten Kredit betragen CHF 11'573.53. Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung genehmigt. Anzumerken ist, dass vom Kanton Zürich der GEAK-Nachweis mit CHF 1'500 sowie die Dach- und Fassadensanierung mit CHF 63'800 gefördert wurde.
Erneuerung Quellschutzzonen
Für Wasserquellen, welche für die Trinkwasserversorgung genutzt werden, sind Schutzzonen auszuscheiden. Bei mehreren Quellen ist die Ausscheidung noch nicht erfolgt, teilweise wurden die Schutzzonen erst provisorisch ausgeschieden. Die Ausscheidung der Schutzzonen hat nun zu erfolgen. Zusätzlich sind Schutzzonen, die vor 2004 ausgeschieden wurden, zu erneuern. Das Projekt für die Schutzzonenausscheidung ist vor etlichen Jahren begonnen worden. Die Arbeiten sind nun zügig vorzunehmen. Dazu muss die Wasserqualität und –menge der einzelnen Quellen überprüft werden. Je nach Qualität und Wassermenge wird dann entschieden, welche Quellen genutzt werden sollen und entsprechend die Schutzzonen ausgeschieden. Viele der genutzten Quellen liegen im Wald. Da können einfacher grössere Schutzzonen zur Erhaltung der Wasserqualität ausgeschieden werden. Dies schränkt aber die Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ein. Von Vorteil ist, dass die Gemeinde eine grosse Waldbesitzerin ist und Einschränkungen sie selber treffen. Wenn dann klar ist, welche Schutzzonen ausgeschieden werden sollen, sind dafür Dossier mit Schutzzonenplänen und Berichten zu erstellen, welche vom Kanton genehmigt und festgesetzt werden. Für die Beprobung der Wasserqualität, den Geologen, die Plannachführung und Bewilligung wird mit Kosten von CHF 163'300 inkl. MwSt. gerechnet. Der erfoderliche Kredit wurde vom Gemeinderat bewilligt.
Parkraumplanung
Gemeinden die einen Ersatzabgabenfonds für Fahrzeugabstellplätze bilden, sind nach Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich verpflichtet, eine Parkraumplanung durchzuführen und laufend den Verhältnissen anzupassen. Die Gemeinde Neftenbach ermöglicht es mit der Bau- und Zonenordnung (BZO) Ersatzabgaben zu entrichten, wenn ein Baupflichtiger auf dem Baugrundstück oder in nützlicher Entfernung die erforderlichen Fahrzeugabstellplätze nicht erstellen kann. Erstmals wurde im Jahr 2010 von der Baukommission eine Ersatzabgabe verfügt. In der Zwischenzeit sind zwei weitere Ersatzabgaben geleistet worden. Aktuell hat der Ersatzabgabenfonds ein Vermögen von CHF 105'000.
Die Festsetzung und Nachführung des Parkraumplanes obliegt gem. BZO dem Gemeinderat. Der Plan muss Auskunft über die Lage und Grösse der bestehenden und der geplanten öffentlichen Parkierungsanlagen geben. Über die konkrete Verwendung der Fondsmittel hat der Gemeinderat im Rahmen der ihm nach dem Planungs- und Baugesetz und der Gemeindeordnung zustehenden Kompetenzen gestützt auf den Parkraumplan zu entscheiden.
Die Parkraumplanung wurde erstellt. Sie beinhaltet alle zwingenden Angaben. Es zeigt sich, dass aktuell weder eine dringliche Bedarfserhebung bezüglich Abstellplätze oder andere Massnahmen erforderlich sind. Die Parkraumplanung wurde vom Gemeinderat genehmigt und wird auf der Website der Gemeinde in der Rechtssammlung der Gemeinde veröffentlicht. Sie wird mindestens alle 2 Jahre nachgeführt.