Stärkung der Betreuung im Alter
Die neuen Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Sie ermöglichen einen erweiterten Zugang zu Betreuungsleistungen. Der Leistungskatalog wurde ausgebaut, die vergüteten Stundenansätze erhöht und zusätzliche Anbieterinnen und Anbieter anerkannt.
Die Gemeinden sind verpflichtet, die Information, Beratung und individuelle Bedarfsabklärung sicherzustellen. Da die Nachfrage in Neftenbach voraussichtlich gering ist und keine entsprechenden Fachressourcen vorhanden sind, hat der Gemeinderat mit der Pro Senectute Kanton Zürich eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die Pro Senectute die Bedarfsabklärungen für Einwohnerinnen und Einwohner von Neftenbach.
Wer hat Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Betreuung?
Anspruchsberechtigt sind Altersrentnerinnen und Altersrentner mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen, die Zusatzleistungen zur AHV beziehen. Neu können über diese Leistungen auch Betreuungsangebote im Alltag finanziert werden.
Ziel von Kanton und Gemeinden ist es, älteren Menschen ein möglichst langes und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu fördern – auch bei eingeschränkter Mobilität oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Welche Leistungen können finanziert werden?
- Unterstützung, wenn Sie den Haushalt nicht mehr allein führen können
- Begleitung und Beratung, damit Sie Kontakte mit Angehörigen, Freunden und Bekannten pflegen oder an Anlässen in Ihrer Gemeinde teilnehmen können
- Mehrkosten für Mittagstische und Mahlzeitendienste
- Hilfe und Betreuung in einem Tages- oder Nachtheim
- Transporte zu Mittagstischen und Tages- bzw. Nachtheimen
- Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Notrufsystem
- Entlastungsdienste, wenn Ihre Angehörigen Sie betreuen und zwischendurch entlastet werden müssen
Was muss ich machen, um Zusatzleistungen für Betreuung zu erhalten?
Melden Sie sich bei der von der Gemeinde Neftenbach bezeichneten Bedarfsabklärungsstelle. In einem persönlichen Gespräch wird Ihr individueller Unterstützungsbedarf ermittelt.
Anschliessend erhalten Sie eine schriftliche Bedarfsbescheinigung. Diese legt fest, welche Betreuungsleistungen in welchem Umfang über die Zusatzleistungen finanziert werden können.
Danach entscheiden Sie, welche Angebote Sie in Anspruch nehmen möchten. Die entsprechenden Rechnungen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen diese anschliessend bei der SVA Zürich zur Vergütung ein. Die Rückerstattung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der festgelegten Stundenansätze.
Sollte sich Ihr Betreuungsbedarf verändern – beispielsweise nach einem Spitalaufenthalt oder einem anderen einschneidenden Ereignis – informieren Sie bitte die Bedarfsabklärungsstelle.
Bitte beachten Sie:
Pro Kalenderjahr können Sie maximal CHF 25‘000 pro Person oder CHF 50‘000 pro Ehepaar beziehen.
Dieser Höchstbetrag umfasst nicht nur Betreuungsleistungen, sondern wie bisher auch weitere anrechenbare Krankheits- und Behinderungskosten, beispielsweise Franchise, Selbstbehalte oder Zahnarztkosten.
Kontakt
Beziehen Sie Ergänzungsleistungen zur AHV und interessieren sich für Betreuungsleistungen oder Hilfsmittel?
Wenden Sie sich an die von der Gemeinde Neftenbach beauftragte Bedarfsabklärungsstelle:
Pro Senectute Kanton Zürich
Dienstleistungscenter Winterthur und Weinland
Karin Hangartner
Telefon 058 451 54 00
E-Mail: karin.hangartner@pszh.ch
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| Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter (PDF, 460 kB) | Download | 0 | Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter |