Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben

5. Mai 2020

Die Abteilung Wald des Amts für Landschaft und Natur (ALN) hat heute erneut eine Lagebeurteilung der Waldbrandgefahr vorgenommen. Sie hat gezeigt, dass sich aufgrund der verbreiteten Niederschläge der letzten Tage die Trockenheitssituation in den Wäldern generell entspannt hat, wenn auch nicht überall gleich viel Regen fiel. Sie hebt darum ab Dienstag, 5. Mai 2020, das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 Meter Abstand) auf. Die entsprechende Aufhebungsverfügung findet sich im Anhang. Für den Kanton Zürich gilt ab morgen die Gefahrenstufe 3, erhebliche Waldbrandgefahr. Im Umgang mit Feuer im Wald und Waldesnähe ist weiterhin grosse Sorgfalt geboten.

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