Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022

1. Juni 2020

Aktualisierung vom 1. Juni 2020: Aufhebung Fristenstillstand 

Der Fristenstillstand, welcher aufgrund der Corona-Krise angeordent wurde, wird nicht über den 31. Mai 2020 hinaus verlängert. Dies bedeutet für die Ersatzwahl von Irene Stieger, dass in der Zeitspanne vom 1. bis 20. Juni 2020 wieder Wahlvorschläge unterzeichnet und der Gemeindeverwaltung eingereicht werden können.

Die Publikation der eingegangenen Wahlvorschläge wird per 26. Juni 2020 erscheinen. Ab diesem Datum beginnt dann auch die 7-tägige Frist zur erneuten Einreichung, Abänderung oder Rückzug der bereits eingereichten Wahlvorschläge. Sollte keine stille Wahl zustande kommen, wird die Urnenabstimmung am 27. September 2020 stattfinden.

 

Aktualisierung vom 3. April 2020: Fristenstillstand aufgrund Corona-Krise

Der Regierungsrat hat am 1. April 2020 in Anlehnung an die Notverordnung des Bundesrates zum Fristenstillstand bei eidgenössische Volksbegehren auch einen Fristenstillstand für kantonale und kommunale Volksbegehren und Wahlen erlassen (Medienmitteilung des Regierungsrates, Notverordnung). Diese gilt Rückwirkend ab dem 21. März 2020 und ist bis zum 31. Mai 2020 gültig.

Für die Ersatzwahl von Irene Stieger (Mitglied Schulpflege) bedeutet dies vorerst folgendes:

  • Die 40-tägige Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge ist seit dem 21. März 2020 unterbrochen.
  • Bis zum Ablauf des Fristenstillstands (vorerst 31. Mai 2020) dürfen keine Unterschriften gesammelt werden. Dasselbe gilt für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
  • Der Gemeindeverwaltung bereits eingereichte Wahlvorschläge im Zeitraum vom 21. März bis zum 2. April 2020 behalten ihre Gültigkeit.
  • Falls der Fristenstillstand nicht verlängert wird, wird die Einreichefrist der Wahlvorschläge am 1. Juni 2020 weitergeführt und endet am 20. Juni 2020.
  • Am 26. Juni 2020 erfolgt die Publikation der Wahlvorschläge und es beginnt die Frist von sieben Tagen zur Ergänzung und Änderung der Wahlvorschläge.

 

Ursprüngliche Publikation vom 28. Februar 2020

Mit Gesuch vom 4. Januar 2020 an den Bezirksrat Winterthur ersuchte Schulpflegemitglied Irene Stieger aus gesundheitlichen Gründen um Entlassung als Mitglied der Schulpflege.

 

Am 6. Januar 2020 beschloss der Bezirksrat Winterthur per Präsidialverfügung, dem Gesuch zu entsprechen und Irene Stieger unter Verdankung ihrer geleisteten Dienste per sofort als Mitglied der Schulpflege Neftenbach zu entlassen.

 

Die Ersatzwahl erfolgt nach den Vorschriften des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte und der Gemeindeordnung. Gehen für das Amt als Mitglied nicht mehr Wahlvorschläge als freie Plätze ein, erfolgt die Wahl im stillen Verfahren, andernfalls wird am 28. Juni 2020 an der Urne gewählt.

 

Die nächsten Termine sind:

28.02.2020 Publikation der Ersatzwahl im amtlichen Publikationsorgan und Bezug Wahlvorschläge bei der Einwohnerkontrolle

08.04.2020 Ablauf der 40-tägigen Einreichefrist der Wahlvorschläge

10.04.2020 Publikation der provisorischen Wahlvorschläge

17.04.2020 Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Abänderung oder Rückzug der Wahlvorschläge

Stille Wahl: Erklärung der stillen Wahl durch Beschluss Gemeinderat am 27.04.2020

Urnenwahl: Urnenwahl mit leerem Wahlzettel und Beiblatt am 28.06.2020

 

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

 

Gemeinderat Neftenbach

 

 

 

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