Resultate der kommunalen Abstimmung vom 28. Juni 2020
- Austritt aus dem Zweckverband Schulpsychologischer Dienst Winterthur-Land
(972 gültige Stimmzettel, davon 866 Ja- und 106 Nein-Stimmen)
- Revision Ortsplanung; bestehend aus der Revision der Richtplanung und der Teilrevision der Nutzungsplanung
(964 gültige Stimmzettel, davon 747 Ja- und 217 Nein-Stimmen)
Ein Rekurs gemäss §§ 329 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist erst möglich, wenn der Festsetzungsbeschluss der Gemeinde zusammen mit dem Genehmigungsentscheid der Baudirektion veröffentlicht und aufgelegt worden ist (§ 5 Abs. 3 PBG). Die Veröffentlichung erfolgt gleichzeitig im kantonalen Amtsblatt und im Publikationsorgan der Gemeinde (§ 6 Abs. 1 lit. a PBG).
Gegen diese Abstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Neftenbach, 3. Juli 2020
Wahlbüro Neftenbach