Zweckverband Alterszentrum im Geeren, Abstimmungsanordnung

21. August 2020

Am Sonntag, 27. September 2020, findet in den Gemeinden Altikon, Brütten, Dägerlen, Dättlikon, Dinhard, Hettlingen, Neftenbach, Pfungen, Rickenbach, Seuzach und Wiesendangen eine Urnenabstimmung über die folgende Vorlage statt:

Teilrevision der Statuten des Zweckverbands Alterszentrum im Geeren

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

8472 Seuzach, 21. August 2020

Zweckverband Alterszentrum im Geeren
wahlleitende Behörde Seuzach